Moonmoth
Guten Tag, Ich weiß nicht ob Sie hierfür die richtige Ansprechpartnerin sind aber ich versuche es dennoch einmal: Meine Kinder sind 6, 6 und 2 Jahre alt. Sie sind nicht getauft, weil mein Mann und ich (katholisch) uns dagegen entschieden haben. Nun ist der Großvater der Kinder verstorben und in seinem letzten Willen steht, dass er möchte, dass seine Enkel getauft werden. Inwieweit ist der letzte Wille hier für uns bindend? Müssen wir uns dem beugen obwohl wir selbst gar nicht dahinter stehen? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ich mache gerade den Fachanwalt für Erbrecht und das ist eine Frage, die eigentlich hier nicht her gehört, die ich aber trotzdem sehr gerne beantworte, um mein neues Wissen anzuwenden. Man kann in einer letztwillige Verfügung Bedingungen aufnehmen. was heißt, jemand erhält nur etwas, wenn die Bedingung auch eintritt. Diese darf aber nicht unangemessen unter Druck setzen. Bei der Taufe als einer religiösen Handlung sehe ich das so. Wenden Sie sich an einen Kollegen, der Fachanwalt für Erbrecht ist, er kann day Testament prüfen. Liebe Grüße NB
lilly1211
Ist die Frage ernst gemeint? Nein oder? Wenn er sich gewünscht hätte alle deine Kinder müssen für immer lila Haare haben - würdest du dann auch eine Anwältin um Rat fragen? Selbstverständlich kann dieser Wunsch mit der Taufe für euch nicht bindend sein.
Pamo
Es ist nicht bindend. Es ist nur ein Wunsch.
Soie
Ist die Taufe den Voraussetzung das die Enkel etwas erben?
romankowitz
Also wenn das eine Voraussetzung ist, damit Ihr oder die Kinder etwas erbt, kann das durchaus eine Frage für einen Anwalt sein. Zumindest sollte man das Testament prüfen lassen.
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