Hallo Frau Bader,
ich habe eine Frage:
mein Enkel (in Deutschland geboren, Mutter deutsch, Vater libanesich) möchte bei mir vorrübergehend wohnen, da die Mutter Krebs hat und in Libyen in Behandlung ist und sich gerade nicht kümmern kann. Die Eltern wollen mir eine befristete Vollmacht ausstellen über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, damit ich meinen Enkel hier anmelden kann und er hier zur Schule gehen kann. Der Vater möchte so schnell es geht nachkommen. Er würde ein Visum bekommen, sobald mein Enkel hier in Deutschland gemeldet ist. Dazu hatte ich schon mit einer Beratungsstelle kontakt.
Meine Frage: Reicht die Vollmacht der Eltern aus um meinen Enkel bei mir anzumelden und bei der Schule anzumelden oder muss ich das Jugendamt informieren?
Es wäre ja nur vorübergehend bis mein Schwiergersohn naxchkommen kann (nur ein paar Wochen).
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Eleonore
von
Eleonore123
am 10.05.2021, 13:51
Antwort auf:
Mein Enkel möchte bei mir wohnen - reicht die Vollmacht der Eltern?
Hallo,
Da das Sorgerecht höchst persönlich ist, kann es nicht durch Vereinbarung an Dritte übertragen werden. Man könnte es gerichtlich auf Sie übertragen oder der Vater kommt her zur Anmeldung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2021
Antwort auf:
Mein Enkel möchte bei mir wohnen - reicht die Vollmacht der Eltern?
Versteh ich das gerade richtig? Der Sohn wird nach Deutschland geschickt, damit der libanesische Vater nachkommen darf, und die krebskranke Mutter bleibt allein in Libyen?
von
bellis123
am 11.05.2021, 10:45
Antwort auf:
Mein Enkel möchte bei mir wohnen - reicht die Vollmacht der Eltern?
Danke @bellis123: genau diese Frage habe ich mir auch gestellt, aber mich nicht getraut...
von
KielSprotte
am 11.05.2021, 10:50
Antwort auf:
Mein Enkel möchte bei mir wohnen - reicht die Vollmacht der Eltern?
Hallo,
Lies mal bei info4alien.de nach.
Das ist ein ganz tolles Forum, in dem es um ausländerrechtliche Themen geht.
Als Vater von einem deutschen Kind kann er auch gemeinsam mit dem Kind in Deutschland einreisen. Das Kind muss nicht vorher in Deutschland angemeldet sein.
Das Visum muss er aber vorher beantragen.
LG luvi
Was passiert eigentlich mit der Mutter?
Kommt sie auch nach Deutschland? Muss ja schrecklich sein, für sie allein im Ausland.
Ich wünsche ihr alles Gute im Kampf gegen den Krebs.
von
luvi
am 11.05.2021, 16:22