Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterzeit Dauer

Frage: Elterzeit Dauer

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, ich lese immer wieder, dass gesagt wird, Elternzeit ab Geburt. Aber ist es nicht streng genommen so, dass ich ab Geburt Mutterschutz habe und eh zu Hause sein kann? Ich könnte doch auch Elternzeit ab Ende Muschu anmelden und hätte (wenn ich 2 Jahre anmelde) dann, bis das Kind 26 Monate alt ist Elternzeit? Und dann bleibt mir noch das 3. Jahr, falls ich das irgendwann noch nehmen möchte? (das ich so lange kein Geld bekomme ist klar) Oder müssen die 2 Jahre EZ in den ersten 24 Lebensmonaten sein? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, tatsächlich läuft die Elternzeit und der Mutterschutz parallel. Sie können die Elternzeit auch erst ab Ende des Mutterschutzes anmelden und dann mit einem Wunsch- Endtermin. Gleichwohl haben Sie 36 Monate bis zum dritten Geburtstag. Liebe Grüße NB


Dojii

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Mutterschutz ist der Elternzeit gleichgesetzt, sprich der Mutterschutz wird von deinen drei Jahren Elternzeit abgezogen und kann nicht zusätzlich genutzt werden.


Mitglied inaktiv

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Auch wenn du EZ ab nach Mutterschutz nimmst, der 3te Geburtstag sit spätestens der erste Arbeitstag da die 8 Wochen Mutterschutz nicht darüber hinaus gelten. Formulierungen wie 2 Jahre EZ sollte man eh IMMER vermeiden sondern immer GENAUE Daten nennen, einfach weil einige EZ ab Geburt rechnen und einige erst ab nach Mutterschutz. Blöde wenn es dann dann zu entsprechenden Kommunikationsproblemen kommt.


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