Norwinsmama
Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn wird im September ein Jahr alt. Wir hatten geplant, dass ich im ersten Jahr zu Hause bleibe und dann mein Mann. Mein Arbeitsvertrag ist kurz vor der Schwangerschaft ausgelaufen und wurde nicht verlängert und bisher habe ich noch keine neue Stelle gefunden. Ich möchte aber im Anschluss an die Elternzeit ein 3monatiges Praktikum absolvieren, wofür die Arbeitsagentur aber nicht aufkommen will, weil ich ja dann nicht vermittelbar wäre. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Elternzeit um diese drei Monate verlängere, obwohl mein Mann zeitgleich Elternzeit nimmt und dürfte ich in diesem Zeitraum ein Vollzeitpraktikum antreten? Vorab schon vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, was meinen Sie mit "aufkommen"? Beziehen Sie H IV? Und Ihr Mann? Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Irgendwie verstehe ich das nicht LG Peeka
Sonni74LS
Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Wenn der Vertrag vor der Schwangerschaft auslief, dann hast Du sicherlich keine Elternzeit.
Norwinsmama
Zumindest bin ich bei der Agentur für Arbeit als "in Elternzeit" gemeldet. Und eigentlich hat man ja das Recht, bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu Hause zu bleiben. So lange soll es natürlich nicht sein. Und dieses Praktikum ist eigentlich vielmehr eine Art Weiterbildung, um überhaupt eine Arbeit zu finden. Ich bin mir nur nicht sicher, ob ich noch "zu Hause" bleiben darf, wenn mein Mann (der eine Arbeit hat) in Elternzeit geht. Diese Verlängerung der "Elternzeit" ist also vielmehr der Versuch, dieses Praktikum zu finanzieren.
SumSum076
Ich denke, sie können es dir ablehnen, weil nach euerm Plan in dieser EZ der Hauptverdiener weniger "verdient" als sonst und du "deswegen" Geld von der Arbeitsagentur haben möchtest. Würdet ihr keine Leistungen von der Agentur haben wollen, ginge das mit dem gleichzeitig in Elternzeit sein! Gruß Sabine
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