Elternzeitüberschneidungen bzw. verlängerung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitüberschneidungen bzw. verlängerung

Hallo Frau Bader, ich habe drei Kinder im Alter von zwei, drei und vier Jahren. Ich hatte vor dem 1. Kind eine Vollzeitstelle bei meinem Arbeitgeber. Für das 1. Kind (geboren August 2013) hatte ich 36 Monate Elternzeit beantragt. Allerdings kam im August 2014 dann das 2. Kind zur Welt. Ich habe deshalb bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit für das 1. Kind unterbrochen und für das 2. Kind ebenfalls 36 Monate beantragt. Im Dezember 2015 kam dann unser 3. Kind zur Welt, deshalb hatte ich wieder die Elternzeit vom 2. Kind unterbrochen und für das jüngste Kind 36 Monate beantragt. Mein Mann hatte ebenfalls bei jedem Kind 2 Monate Elternzeit genommen. Nun würde ich gerne an die Elternzeit des dritten Kindes, die Elternzeiten der ersten beiden Kinder dran hängen. Ich hatte mal gelesen, dass dies für 12 Monate pro Kind möglich wäre. Stimmt das und was muss ich hier beachten. Herzlichen Dank schon mal lg Sabrina

von Sam153 am 26.04.2018, 15:13



Antwort auf: Elternzeitüberschneidungen bzw. verlängerung

Hallo, Sie können für das erste und das zweite Kind jeweils bis zu zwölf Monaten nach dem dritten Geburtstag bis zum achten Geburtstag nehmen, wenn der Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.04.2018



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