Frage: Elternzeitantrag

Sehr geehrte Frau Bader, im März 2018 werde ich mein erstes Kind bekommen, auf Grund dessen dass es bei meiner Arbeit große Auseinandersetzungen mit meiner Chefin gab und sie mich trotz meiner Schwangerschaft kündigen wollte, möchte ich Elternzeit für 3 Jahre beantragen. So, ich schrieb meiner Chefin also einen förmlichen Brief, dass ich die Elternzeit beantragen möchte und sie lehnte diesen ab anzunehmen, also schickte ich noch einen Brief per Einschreiben mit Rückschein. Nur dadurch, dass meine Chefin schon vorher Schreiben meines Anwaltes, welche ich auch per Einschreiben mit Rückschein sendete ablehnte, weiß ich nun nicht weiter. Meine Frage an sie wäre nun, ob der Nachweis über den Versuch der Zustellung genügen würden oder was sie mir empfehlen würden. Über eine baldige Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen, Malena96

von Malena96 am 10.01.2018, 18:41



Antwort auf: Elternzeitantrag

Hallo, Lassen Sie jemand anderen, zum Beispiel den Kindsvater, den Brief persönlich in den Briefkasten einlegen (Boten) oder schicken Sie ihn als Einwurf-Einschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.01.2018



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