LKoebler
Guten Tag, mein Sohn ist im August 2014 geboren. Ich hatte Elternzeit (in einem Abschnitt) direkt ab Geburt bei meinem damaligen AG genommen. Inzwischen arbeite ich woanders und sein 8. Geburtstag steht in diesem Jahr an. Ist es möglich die noch verbleibenden 27 Tage Elternzeit bei meinem jetzigen Arbeitgeber zu beantragen oder habe ich auf diesen Zeitraum durch den AG Wechsel nun keinen Anspruch mehr? Herzlichen Dank Beste Grüße L.K.
Hallo, da das Kind vor Juli 2015 geboren ist, können Sie die restliche Elternzeit nur mit Zustimmung des Arbeitgebers nehmen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Da bist du auf die Zustimmung deines AG angewiesen, da Kind vor Juli 2015 geboren
Dojii
Du kannst leider nur noch darum bitten, aber hast kein Recht darauf.
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