Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

VSch

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Sehr geehrte Frau Bader, Habe unlängst eine ähnliche Frage hier gelesen, wobei ich immer noch nicht ganz schlau geworden bin. Wenn ich Elternzeit auf 2 Jahre beantrage, nach einem Jahr aber unbedingt wieder mit mind. 15h pro Woche einsteigen muss (wegen Wohnungskauf, Kredit..), wie formuliere ich das im Antrag auf Elternzeit? Muss ich eine gewisse Stundenanzahl angeben? Könnte mein Arbeitgeber mir die Arbeit verwehren und z.B. sagen ich kann erst wieder nach Ablauf der 2 Jahre in Vollzeit zurückkehren? Mit freundlichen Grüßen und danke für die Antwort:)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn der Ag mind 15 AN hat und keine wichtigen Gründe entgegenstehen, besteht ein Anspruch auf TZ. SIe können es direkt mit beantragen, damit der Ag planen kann. Liebe Grüße NB


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