SophRai
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich der Elternzeit. Mein Plan ist es Elternzeit auf 2 Jahre zu beantragen aber nach einem Jahr wieder mit 20-25 h/Woche in meinen Beruf zurückzukehren. Elterngeld würde ich mir für ein Jahr ausbezahlen lassen. Ist es dann besser Elternzeit auf nur ein Jahr zu beantragen bzw. könnte der Arbeitgeber dann sagen, er braucht mich nach einem Jahr nicht und ich kann erst wieder nach Ablauf der 2 Jahre Elternzeit in meinen Beruf zurückkehren? Wie geht man hierbei am besten vor? Ich freue mich auf eine Antwort! Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie sollten mind 2 Jahre beantragen, sonst besteht kein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Problem... Du musst dich im Erstantrag auf die ersten zwei Jahre festlegen. Meldest du nur ein Jahr, kann dein AG einer Verlängerung der Elternzeit ablehnen. Meldest du 2 Jahre kannst du noch ein Jahr mehr EZ anmelden ohne das der AG ablehnen kann. Melde 2 Jahre und gleichzeitig das du im 2. Jahr Teilzeit arbeiten willst. Der AG kann den nur bei betrieblichen Gründen ablehnen.
Felica
Nein, besser 2 Jahre angeben. Bei der ersten Mitteilung. Und da dann reinschreiben das du nach eibem Jahr - genaues Datum - planst wieder einzusteigen mit 20-25 Std. Perfekterweise schreibst du am besten auch direkt Wunschzeiten dazu. Widerspricht der AG dem nämlich nicht, gibt das so als genehmigt ubd du kannst dich fest darauf verlassen. Sollte es dann bei dir doch nicht klappen kannst du dagegen diese Vereinbarung kündigen, der AG nicht so leicht. Danach müsszet ihr dann halt verhandeln. Nimmst du nur ein Jahr, dann hast du keinen Anspruch auf Verlängerung.
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