Emely09
Hallo, ich habe gehört, dass wenn man ein Jahr Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt hat und man die Elternzeit doch verlängern möchte der Arbeitgeber dieses ablehnen kann. Ist das richtig? Sollte man dann lieber direkt 2 Jahre beantragen?
Hallo, so ist es. Liebe Grüße NB
Felica
Ja und ja
mellomania
du musst dich für die ersten beiden jahre festlegen. meldest du ein jahr elternzeit heißt das, dass du nach dem jahr arbeitest. du hast dann kein anrecht auf verlängerung. meldest du zwei jahre und möchtest verlängern, muss der AG nicht zustimmen. solange du ez hast, hast du kündigungsschutz.
Port
Du kannst, wenn Du willst, im zweiten Jahr der Elternzeit arbeiten gehen bis 30 Wochenstunden (geht auch schon im ersten Jahr). Dein Kündigungsschutz bleibt dann erhalten. Auch bei einem anderen Arbeitgeber mit Genehmigung Deines jetzigen Arbeitgebers, wenn er Dir keine Teilzeit anbieten will.
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