Hallo, ich habe gehört, dass wenn man ein Jahr Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt hat und man die Elternzeit doch verlängern möchte der Arbeitgeber dieses ablehnen kann. Ist das richtig? Sollte man dann lieber direkt 2 Jahre beantragen?
von
Emely09
am 23.02.2021, 19:20
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
so ist es.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2021
Antwort auf:
Elternzeit
Ja und ja
von
Felica
am 23.02.2021, 19:51
Antwort auf:
Elternzeit
du musst dich für die ersten beiden jahre festlegen. meldest du ein jahr elternzeit heißt das, dass du nach dem jahr arbeitest. du hast dann kein anrecht auf verlängerung. meldest du zwei jahre und möchtest verlängern, muss der AG nicht zustimmen. solange du ez hast, hast du kündigungsschutz.
von
mellomania
am 23.02.2021, 20:31
Antwort auf:
Elternzeit
Du kannst, wenn Du willst, im zweiten Jahr der Elternzeit arbeiten gehen bis 30 Wochenstunden (geht auch schon im ersten Jahr). Dein Kündigungsschutz bleibt dann erhalten. Auch bei einem anderen Arbeitgeber mit Genehmigung Deines jetzigen Arbeitgebers, wenn er Dir keine Teilzeit anbieten will.
von
Port
am 23.02.2021, 21:02