Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Voggl

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Guten Tag, ich habe meine Elternzeit um ein Jahr verlängert und gleichzeitig beantragt in Teilzeit (25 stunden) zu arbeiten. Da die Schulen und Kitas zu haben und ich jetzt doch nicht die Betreuung der Kinder sicher stellen kann, und mein Arbeitgeber auch keine Home Office Möglichkeit anbietet, wollte ich fragen: 1. ob ich meinen Antrag zurückziehen kann (noch habe ich keinen Vertrag unterschrieben.) 2. ob ich die Stunden reduzieren kann zb auf 15 Stunden die Woche. vielen Dank und Gruss


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Auch mündlich vereinbart gilt - reden Sie mit dem AG 2. s. 1. Sie haben uU anspruch auf staatliche Leistungen wegen Corona Liebe Grüße NB


mellomania

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das musst du doch mit dem AG klären! du kannst die tz wieder kündigen, musst nur aufpassen, dass du nur diese kündigst oder die stunden änderst und NICHT die elternzeit dahinter. hast du schon mit dem AG gesprochen? er entscheidet das doch.


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