Schneeeule2019
Guten Tag Frau Bader, mein Kind ist geboren am 5.2.2019. Elternzeit nahm nur ich, die Mutter, in der Zeit direkt nach dem Mutterschutz bis zum 30.04.2020. Seit 1.5.2020 arbeite ich einer leitenden Position. Ich möchte mich allerdings der Betreuung meines Kindes widmen und würde nun gerne noch einmal Elternzeit nehmen. Ich beantrage nun ab Ende März bis Ende August 2021 noch einmal Elternzeit. Ist das alles richtig oder kann mir der AG das ablehnen weil ich Führungskraft bin? Meiner Meinung nach müsste ja noch einiges an Elternzeit über haben. Stimmt das so? Vielen Dank im voraus
Hallo, ja, das geht mit Frist 7 Wo Liebe Grüße NB
misses-cat
Der Arbeitgeber kann ablehnen weil du dich mit dem ersten Antrag auf zwei Jahre festgelegt hast, da ist egal ob Führungskraft oder einfache Angestellte
misses-cat
Stopp die zwei Jahre sind ja Rum, dann geht das. Sorry
Schneeeule2019
Nein ich hatte nur 14 Monate
Schneeeule2019
Ja genau, mein Kind wird ja am 5.2. Bereits zwei Jahre. Danke dir für deine Antwort
Schneeeule2019
Undeutlich meinst auch, dass der AG nicht aus betrieblichen Gründen ablehnen kann?
misses-cat
Nein nach zwei Jahren musst du nur wieder die Frist von sieben Wochen vorher einhalten
Schneeeule2019
Ah ja das habe ich gemacht.. dann bin ich gespannt wann die Bestätigung zurück kommt. Was wäre denn wenn ich nach dem 31.08 noch mal verlängern will? Kann ich dann auch die 7 Wochen vorher beantragen?
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