Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

LiebeMama1983

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Hallo Mir wurde unser Baby nach der Geburt weg genommen. Im Januar soll die Rückführung stattfinden. Im Januar ist der kleine dann 7-8 Monate alt. Ich gehe in Teilzeit mit 30 Stunden arbeiten. Wie verhält sich der Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld wenn ich das beantragen würde wenn der kleine dann bei uns lebt ? Die Elternzeit möchte ich auf meinen Mann übertragen. Wird die Elternzeit verkürzt und gibt es dann trotzdem noch Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja für wie lange? Können Sie mir bitte erklären wie das geregelt wird? LG und einen schönen zweiten Feiertag


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, jeder kann bis zu 3 Jahren EZ nehmen. Das EG kann ab Rückführung bis zum 14 Lebensmonat (Basis) genommen/ aufgeteilt werden. Liebe Grüße NB


mellomania

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du kannst die elternzeit nicht übertragen. jeder hat anspruch auf drei jahre elternzeit für kinder, die dauerhaft bei euch leben. hast du das sorgerecht? elterngeld gibt es nur die ersten 14 monate für euch gemeinsam, wenn ihr in einem haushalt mit dem kind lebt. das kann nicht verschoben werden.


drosera

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Hi, für die Mutterschutzzeit werden dir mind 2 Basismonate angerechnet, aber sie übrigen Monate kannstbdu auch später nehmen. Allerdings dürfen Basismonate nur bis zum 14. Lebensmonat genommen werden, danach übrig gebliebene Monate können als Elterngeld Plus genommen werden. Ab dem 15. Lebensmonat darf der Bezug nicht unterbrochen werden.


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