Frage: Elternzeit

Mein Mann möchte gleich nach der Geburt unseres Kindes für 2 Monate in Elternzeit gehen obwohl ich nach der Geburt ja 8 Wochen in Mutterschutz bin. Geht das ? Bekommt er oder ich denn überhaupt geld ??? LG Nadine

von DaNalorenz am 18.11.2018, 12:11



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, er kann ab Geburt des Kindes Elternzeit und Elterngeld beantragen. Eltern Zeit kann er theoretisch parallel zu ihnen drei Jahre beantragen. Das Elterngeld von insgesamt 14 Monaten können sie auch frei aufteilen bis auf die zwei Monate, die ihnen wegen des Mutterschaftsgeldes zugerechnet werden. Auch das geht parallel. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2018



Antwort auf: Elternzeit

Ja geht, er kann EG beantragen, dauert aber bis das ausgezahlt wird, Du eben Mutterschaftsgeld. Gut möglich das das EG für deinen Mann dann erst kommt wenn er schon wieder arbeitet, also entsprechende Rücklagen bilden.

von Felica am 18.11.2018, 12:13



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