Rabenschnabelfortsatz
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe ein paar Fragen rund um meine Elternzeit: 1.) muss mein Arbeitgeber mir das 3te Elternzeitjahr genehmigen, wenn ich ursprünglich 2 Jahre beantragt habe? 2.) muss mich mein Arbeitgeber nach der Elternzeit wieder einstellen? Egal ob Teilzeit oder Vollzeit? (Vorher Vollzeit) also habe ich Anspruch auf eine Stelle dort? 3.) wenn ich nach der Elternzeit wieder in meiner Firma das arbeiten anfange, gilt ab Tag 1 der normale Kündigungsschutz? Sprich er kann mich direkt wieder kündigen? 4.) während der Elternzeit darf man 30 std. Arbeiten.... darf ich diese 30 std nur bei meinem ursprünglichen Arbeitgeber arbeiten oder darf ich auch bei einer anderen Firma bis zu 30 Stunden arbeiten? Wenn ja brauche ich hierfür eine Genehmigung ? Vielen Dank vorab Gruß Maja
Hallo, 1. Ja, Anspruch 2. Anspruch ja, auf TZ nur, wenn es mind. 15 An gibt u keine betriebl. Gründe entgegenstehen 3. JA, aber uU gilt das KSChG 4. Auch woanders, wenn der alte AG zustimmt Liebe Grüße NB
mellomania
ja du darfst die 30 h auch woanders arbeiten aber NUR mit der vorherhigen!! genehmigung deines AG. also vorher angeben wo du die 30 h arbeiten möchtenst und vertrag dort erst unterschreiben, wenn die genehmigung vorliegt
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