Guten Tag,
und zwar habe ich folgendes Problem. Ich arbeite Vollzeit seid 2014 in einem Kleinbetrieb mit 4 Festangestellten. Mein Chef meint er müsse mich nicht wieder einstellen. Egal ob Voll- oder Teilzeit. Aber sehe ich es richtig das es so falsch ist? Das man mich Teilzeit nicht wieder einstellen muss, wenn dies nicht möglich ist, habe ich schon oft gehört. Aber Vollzeit müsste der Betrieb mich wieder einstellen oder? Voeln Dank
von
shilter.0170
am 10.01.2018, 17:40
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
der Arbeitsvertrag ruht während der Elternzeit. Mit Beendigung der Elternzeit lebt er wieder auf. Ihr Arbeitgeber muss Sie deshalb in Vollzeit wieder einstellen, nicht jedoch in Teilzeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.01.2018
Antwort auf:
Elternzeit
Was heißt denn "nicht wieder einstellen"?
Wie ist denn dein aktueller Status?
von
chrissicat
am 10.01.2018, 20:28
Antwort auf:
Elternzeit
Habe mich falsch ausgedrückt. Er meint er müsse mich nicht weiter beschäftigen nach der Elternzeit.
von
shilter.0170
am 10.01.2018, 21:06