nada2009
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe nach dem Geburt meines Sohnes 1,5 Jahre Elternzeit genommen. Als ich den Antrag gestellt habe, habe ich nichts über die Übertragung vom dritten Jahr geschrieben. Ich habe so gelesen und verstanden, dass 7 Wochen vorher muss ich dafür einen neuen Antrag stellen ( zw. Dritten und achten Geburtstag des Kindes ). Gestern hat mein Sohn seinen dritten Geburtstag gefeiert und ich war heute bei der Personalabteilung und sie haben mir erzählt, dass ich keinen Anspruch mehr auf dem dritten Elternzeitsjahr habe und es ist schon verfallen, da ich keinen Antrag vor dem dritten Geburtstag meines Sohnes geschickt habe. Stimmt das? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ja, Sie haben keinen Anspruch mehr, der Arbeitgeber kann es aber trotzdem erlauben. Liebe Grüße NB
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