Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ELTERNZEIT

Frage: ELTERNZEIT

FrauANJA

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hab gestern erfahren das ich schwanger bin. Nun bin ich noch bis Mitte September in Elternzeit, meine alte Stelle wollte ich nicht wieder antreten da ich es mit meinem Kind nicht vereinbaren kann, das hab ich meiner Vorgesetzten am Telefon mitgeteilt. Sie hat mir daraufhin angeboten zu gucken ob etwas anderes im Unternehmen für mich in Frage kommt, alles mündlich. Wie muss ich mich jetzt verhalten? Schwangerschaft melden? Bin ich dann wieder im Kündigungsschutz? Was für Möglichkeiten hab ich, der neue Mutterschutz fängt ja erst Ende Oktober an. Für gute sechs Wochen lässt mich ja keiner arbeiten...wie sieht die rechtliche Seite aus. Freue mich auf Ihre Antwort. Freundliche Grüße FrauANJA


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn es geht, können Sie die EZ verlängern - ansonsten mit dem Ag reden und eben nur kurz arbeiten (erhöht das EG). Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Du hast einen Vertrag und Kündigungsschutz. Es ist sehr nett, dass sie sich nach einer anderen Stelle umsehen. Rechtlich bleibt Dir nur die alte Stelle oder die neue Stelle anzunehmen, oder selbst zu kündigen wenn Du nicht arbeiten möchtest die 6 Wochen. Oder falls Du noch Elternzeit hast um diese 6 Wochen zu verlängern.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...

Hallo zusammen, ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Momentan befinde ich mich in Elternzeit für meinen Sohn, der am 16.10.24 auf die Welt kam. Nun sind wir erneut Schwanger, der geplante Geburtstermin ist der 20.02.26. Unser Plan war die Elternzeit vorzeitig zum 15.12.25 zu beenden, um wieder Anspruch auf das volle Elterngeld zu haben. ...