Mitglied inaktiv
Bezugnehmend auf meine erste Frage bezüglich Elternzeit und Beschäftigungsverbot noch eine Nachfrage. Um meine 2 jährige Elternzeit über den 31.12. zu verlöngern müsste ich ja die 7 Wochenfrist wahren. Wenn ich mich nun dazu entscheiden würde, sie nicht zu verlängern, wie würde es dann weitergehen, wenn ich das Kind verliere. Ich möchte nicht zu pessimistisch sein, aber ich hatte bereits 2 frühe Fehlgeburten. Da ich ohne die neue Schwangerschaft die EZ in jedem Fall verlängert hätte, frage ich mich gerade, ob ich diese 7 Wochenfrist immer wahren muss, oder ob es da für meinen Fall Sonderregelungen gibt.
Hallo, ich versteh das nicht so ganz. Wenn Sie ab nächstes Jahr arbeiten wollen, müssen Sie die Elternzeit verlängern, den Zusammenhang mit der erneuten Schwangerschaft verstehe ich nicht. Eine Sonderregelung gibt es nicht. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, die 7 - Wochen - Frist muss eingehalten werden. Da gibt es bei Schwangerschaft keine Ausnahme. Wenn sie nicht verlängern und eine Fehlgeburt erleiden, dann sind sie für eine gewisse Zeit noch krankgeschrieben. Und danach müssten sie ganz normal arbeiten gehen.
chrissicat
Natürlich musst du die 7-Wochen-Frist trotzdem wahren. Du selbst musst überlegen, ob du ab Januar wieder arbeiten möchtest oder nicht. Wenn du auf keinen Fall ab 01/2017 arbeiten möchtest, dann wäre es der richtige Weg, die Elternzeit zu verlängern. Zu sagen "Ich bekomme ja eh ein Beschäftigungsverbot" ist zwar finanziell besser für dich, aber eigentlich nicht der richtige Weg. Auch ein Beschäftigungsverbot kann u.U. wieder zurückgenommen werden, z.B. wenn der Arbeitgeber dich anderweitig einsetzen kann oder die medizinische Indikation sich ändert.
Mitglied inaktiv
Das Beschäftigungsverbot bekomme ich aufgrund der Risikoschwangerschaft. Dies wird sich nicht ändern, außer ich verliere das Kind. Ich persönlich möchte arbeiten, da mir schon während meiner ersten Schwangerschaft die Decke auf den Kopf gefallen ist. Ich möchte mir nichts erschleichen, aber eben auch schauen, was für mich (legal) die finanziell beste Möglichkeit ist. Das ist nunmal das BV in Vollzeit. Und wenn es rechtlich möglich ist und vom Arzt bestätigt wird, dann möchte ich das natürlich machen. Ich verstehe nicht, was daran der falsche Weg ist. Ich möchte nicht das Kind verlieren und dann zusätzlich blöd dastehen, weil ich die Frist nicht eingehalten habe und plötzlich Vollzeit arbeiten muss, was ich aufgrund der fehlenden Betreuung nicht kann. Alternativ müsste ich die Elternzeit verlängern und dann auf mein komplettes Gehalt verzichten, denn mein AG wird wohl kaum einen TZ vertrag anbieten, wenn er weiß, daß ich ohnehin nicht arbeiten kann. Ich bezweifle, daß irgendjemand unter den Voraussetzungen die EZ verlängert. Aber gut, dann muss die 7 wochenfrist immer gewahrt werden. Jetzt kann ich mir überlegen, ob ich das Risiko eingehe. Danke
Mitglied inaktiv
Die Aussage ich möchte arbeiten bezog sich auf eine vorherige Aussage, Wonach ich mich schon entscheiden muss. Es gibt aber keine Entscheidung da ich wegen des BV nicht arbeiten kann und werde. Ich habe nur gesagt, was mir lieber wäre. Vielen Dank für die Info hinsichtlich der 7 Wochenregelung!
Sternenschnuppe
Ist das erste Kind betreut und eine Arbeitsaufnahme wäre möglich durch die Betreuung im alten Umfang?
Mitglied inaktiv
Ja das erste Kind ist betreut und im Umfang von 30 Stunden, könnte ich meine Arbeit ab dem 01.01.2017 wieder aufnehmen. Der eigentliche Plan vor der Schwangerschaft war, sowohl die EZ als auch den temporären TZ-Vertrag zu verlängern. Ich habe jetzt noch Urlaub, aber danach müsste ich meinem AG von meiner Schwangerschaft berichten, da ich ja das BV habe. Da es aus Sicht des AG überhaupt keinen Sinn macht einen neuen TZ Vertrag auszuhandeln, von dem er weiß das ich ihn aufgrund des BV nicht erfüllen kann, sehe ich nur die Möglichkeit a) Elternzeit ohne TZ fortsetzen und deshalb kein Einkommen zu haben oder b) Elternzeit auslaufen lassen und durch das BV mein normales Einkommen zu haben Oder habe ich da einen Denkfehler?
Behnke
Dann lassen Sie die Elternzeit wie geplant enden, ihre Vollzeitbeschäftigung lebt wieder auf und das BV greift, ab dem Zeitpunkt seiner Gültigkeit. Sie bekommen dann TZ Lohn bis zum Ende der Elternzeit und danach VZ-Lohn.
Sternenschnuppe
Sehe ich anders, denn Du könntest nur 30 Stunden arbeiten die Woche und keine 40 ohne BV. TZ und Elternzeit verlängern. Danach erst das BV ausstellen lassen. Denn ohne Schwangerschaft hättest Du ja so weitergearbeitet. Oder? Sollte was passieren kannst Du sonst mit Pech Job und Kind verloren haben. Dann fällt nämlich auf dass Du gar nicht Vollzeit hättest arbeiten können. Zum Tag vor neuem Mutterschutz kannst Du dann ganz legal die EZ beenden und bekommst vollen Mutterschutzlohn anhand des Vollzeitvertrages. So hast Du keinerlei Risiko, finanziell keinen Nachteil und kannst Dich auf Deinen Zwerg freuen.
Behnke
Aber wenn das Kind jetzt schon in der Betreuung ist, bzw. Ein Betreuungsplatz vorhanden ist, dürfte es doch kein Problem sein, die Betreuungszeiten anzupassrn? Soweit es mir bekannt ist, korrelliert der Umfang der Betreuung mit den Arbeitszeiten. D.h. wird 30 Stunden gearbeitet, sind diese abgedeckt, bei 40 entsprechend mehr.
Mitglied inaktiv
Ja, das wäre natürlich auch eine Option. Das würde aber auch bedeuten, daß ich das jetzt ausgestellte BV zumindest bis zur Klärung mit meinem AG ignorieren müsste. Das könnte ich natürlich, aber damit gefährde ich ja die Schwangerschaft zusätzlich. Ach, meine Güte was für ein Schlamassel. Keine der Möglichkeiten ist ideal. Nun muss ich die Infos alle erstmal sortieren, mit meinem Partner besprechen und dann werden wir das Risiko abwägen.Gott sei Dank dauert es noch ein wenig bis zur 7 Wochen Grenze. Vielen Dank jedenfalls für den Rat!
Mitglied inaktiv
Leider stellt das schon ein Problem dar. Das Kind ist bei einer Tagesmutter, die ihre Zeiten selbst festlegt. Da habe ich natürlich zuerst nachgefragt. Die Kindergärten starten alle erst ab August. Bis dahin hätte ich auch die EZ verlängert.
Mitglied inaktiv
Nur weil das Kind in der Betreuung ist bedeutete es nicht das du mal eben so einfach aufstocken kannst. Bei uns im KiGa kann man das zB nur zu August und nur dann wenn auch ein entsprechender Vollzeitplatz frei ist. Ansonsten musst Du mit dem zurechtkommen was frei ist.
Mitglied inaktiv
ja so ist es leider. Das ist der nächste Punkt, weshalb man über Vereinbarkeit von Familie und Beruf wunderbar streiten kann. Als AN möglichst flexibel zu sein, aber nicht die Voraussetzungen dafür zu haben, ist ein ewiges Ärgernis. Das was auf dem Papier mein Anspruch ist, ist leider in der Praxis nicht so problemlos umsetzbar. Kinder werden nur zum August genommen und wenn man einen Platz bekommt, dann vielleicht nicht mit den gewünschten/benötigten Stunden. Bei uns im Ort haben dieses Jahr 72 Kinder überhaupt keinen Platz bekommen.
Behnke
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg bei der Betreuungsgestalltung. Meine persönliche Erfahrung mit den Gutscheinsystemen in Berlin und Hamburg, war jedenfalls, dass dies jederzeit Problemlos möglich ist, insbesondere die Aufstockung, da ja so die Auslastung der Kita ethöht wird, aber das ist wohl nicjt überall so.
Sternenschnuppe
Da wäre Vollzeit gar nicht möglich. Wenn man noch Fahrweg hat ( den ich zum Glück nicht habe ), dann kann man maximal 6,5 Stunden arbeiten um nicht in Zeitnot zu kommen. Ergo 6, wegen der Zwangspause nach 6 Stunden. Wir haben nun etwa 100 Kinder, und ab 14.00h sind meist nur noch 5 da, ich habe keine Ahnung wie die das alle machen, Vollzeit kann hier keiner arbeiten der nur auf dieses Betreuungsangebot zurückgreifen kann. Alle anderen Kindergärten im Kreis haben solche Zeiten.
Mitglied inaktiv
Ich fahre je Arbeitsstrecke gut 40-45min mit dem Auto. KiGa nimmt ab 7.15 die 45 Std Kinder, um 8.00 Uhr muss ich auf der Arbeit sein. Da wir bis letztes Jahr nur einem 35 Std Platz hatten und ich offiziell deshalb unser erst um 7.30 hätte im KiGa abgeben dürfen kannst Du dir ausmalen was das für ein morgendlicher Stress ist. Ein Unfall auf der Strecke, einmal Verzögerung weil Sohnemann doch noch etwas länger benötigt und man kommt zu spät zur Arbeit. Glücklicherweise sind da unsere Chefs echt locker. Auch, da sie mich in der Regel nur bis mittags einsetzen, obwohl bei uns Dienstschluss erst gegen 19.45-20.00 Uhr ist. Solche Chefs sind echt die absolute Ausnahme. Nachmittags dann den gleichen Stress, jedenfalls eben bis August. Da musste ich ihn dann um 14.30 abholen. Jetzt Mo-Do erst um 17.00 Uhr und Freitags bis 15.00 Uhr. Das heißt, nach 3 Jahren Dauerstress nur wegen der Fahrerei schon alleine - weil bei der Tagesmutter war es genauso in den 2 Jahren vorher, bin ich heilfroh jetzt endlich auch mal 1-2 Std Zeit zu haben für Arztbesuche und Co ohne Kind.
Behnke
Oh, das sind tatsächlich andere Welten und erschwerte Voraussetzungen. Hier in HH, ist es zwar auch nicht einfach einen Kitaplatz zu bekommen, man muss sich schon früh darum kümmern, aber danach gibt es kaum Probleme. Öffnungszeiten meistens von 6-18 Uhr, tw. Auch früher und länger. Nach Absprache Gleitzeit. Änderungen der Betreuungszeiten, entweder durch Zuzahlung oder nach Anpassung der Arbeitszeiten über den Betreuungsgutschein der Behörde wobei auch die Wegezeiten beim Betreuungsanspruch mit berücksichtigt werden. Eigentlich so wie man es sich wünscht und es überall sein sollte. Leider ist das nicht überall einheitlich.
Sternenschnuppe
Finde ich. Bei uns ( Kreisstadt in Schleswig - Holstein ) kann man gar nicht frühzeitig anmelden. Von Januar bis März kann man im Rathaus zentral anmelden und die Wunschkita ankreuzen. Man vergibt drei Kreuze 1-3 welche es sein soll. Im April wird dann zugeteilt und man bekkmmt Post. Wir sind am anderen Ende der ( nicht so großen ) Stadt gelandet. Ohne Auto wäre die in 1,5 Stunden zu erreichen. Mit Essen und Hort meines Großen dazu bis 15 Uhr zahle ich knapp 550€ Betreuungskosten jetzt. Und der Kleine hat schon 30% einkommensunabhänhigen Geschwisterbonus. Um bei LSK5 ihr könnt ahnen wie viel mehr zu verdienen. Anderswo ist das letzte Kindergartenjahr umsonst oder es ist generell billiger. Ändern kann man es nicht, aber hier kann man wirklich sagen dass viele fast nur für die Betreuungskosten arbeiten gehen. Zum Glück liebe ich meinen (neuen) Job , das erleichtert es :-)
Behnke
Auch wenn wir jetzt etwas vom Ursprungsthema abkommen: Ja, dass sind natürlich himmelweite Unterschiede. In HH beantragt man einen Gutschein, die Betreuungszeiten richten sich nach dem Beschäftigungsumfang und man sucht sich dann eine Kita die einen gefällt und welche einen Platz frei hat.Höchstbetrag an Zuzahlung ist knapp über 200 Euro. Fürs zweite zahlt man dann höchstens um die 60Euro mit Mittag. Hier hat sich in den letzten Jahren wirklich sehr viel getan. In SH soll die Situation auch verbessert werden, aber in einem Flächenland ist das ja leider auch immer schwieriger.Schade, dass es nicht überall gleich gut organisiert ist.
Sternenschnuppe
Wow, das ist wirklich ein Unterschied. Nächstes Jahr wird es billiger, dann sind es mit Essen für die beiden Kleinen nur noch 265€. In der Schulzeit bräuchte ich den Hort nicht zwingend, aber ich habe keine 12 Wochen Urlaub plus Feiertage, plus Brückentage etc. Arbeite zum Glück Zuhause, aber mit den Beiden Kleineneren komme ich zu nix :-)
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin. Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...
Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt: Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...
Hallo Frau Bader, leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen? Hier nochmal die Konstellation: ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...
Hallo Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt. nun meine Frage: Kann mein AG derze ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV