Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Sonnenblume112

Beitrag melden

Hallo Ich habe eine Festanstellung war 12 monate zuhause ( elternzeit ) habe monatlich Elterngeld erhalten , sowie meinen vollen Lohn . Habe mir nix bei gedacht . Jetzt nach einem Jahr stellt mein Arbeitgeber fest , dass das nicht richtig war . Jetzt muss ich 20 000 Euro zurückzahlen , sofort !!! War das allein meine schuld ? Hätte mein Arbeitgeber das nicht schon früher bemerken müssen ? Ich habe gezahlt , kann auf mich jetzt noch was zukommen ? Bitte helfen sie mir . Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zurückzahlen müssen Sie es - Sie mussten wissen, dass Sie keinen Anspruch drauf haben. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Das hättest Du sofort merken müssen. Der AG auch, aber es ist Deine Pflicht die Abrechnungen zu prüfen. Aber wenn ich es richtig verstehe hast Du es ja zurückgezahlt, also alles ok.


Sonnenblume112

Beitrag melden

Besteht die Gefahr einer Abmahnung ? Was raten sie mir ? Soll ich es meinem Chef mitteilen ? Zur zeit wissen es nur der Verwaltungschef u.ich ...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich würde gar nix sagen, damit haust Du den noch in die Pfanne. Es ist wieder alles richtig, ihr habt beide einen Fehler gemacht und ihn korrigiert. Du kannst ja nachweisen dass Du es zurückgezahlt hast. 20 000€ mal eben, Respekt :-)


Sonnenblume112

Beitrag melden

Vielen Dank , für deine Hilfe es war wirklich sehr hilfreich ...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Gerne. Der Chef hat den Verwaltungsmenschen ja eingesetzt um sowas zu regeln. Also müsste dieser seinen Fehler auch dem Chef mitteilen. Macht er es nicht ist es sein Ding. Vielleicht weiss der Chef auch schon lange alles. Für uns ist die Summe sehr hoch, für die Firma vermutlich eher nicht und ein Buchungsfehler der nun korrigiert wurde. Hast Du schriftlich die Aufforderung bekommen?


Sonnenblume112

Beitrag melden

Nein , telefonisch ... Das steuerbüro hat mein Verwaltungschef angerufen , u.der hat mich angerufen , habe nix schriftlich ....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ah. Ok. Wenn es Dir unruhige Nächte bereitet, dann maile doch dem Verwaltungsmenschen einmal und frage nach ob es angekommen ist , und nun alles seine Richtigkeit hat. Bei Mail hast Du einen Beleg. ( Den Du nicht brauchst meiner Meinung nach, aber Frau Bader antwortet sicher auch bald ) War der denn nett am Telefon?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Also, Du hast ja eh den Kontoauszug. Ich denke eher in die Richtung Beleg : " Entschuldigung, war mir nicht bewusst dass das falsch gelaufen ist. Ist das Geld angekommen? Muss ich noch etwas beachten oder machen? " Da muss er ja reagieren.


Sonnenblume112

Beitrag melden

Geld ist abgebucht , somit ist es für mich erledigt ... Od.? Die Abbuchung ist mein Nachweis , das es erledigt ist ....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Ist es. War eher psychologisch für Dich gedacht, damit Du es noch einmal von der Firma bestätigt bekommst in Worten. :-)


Sonnenblume112

Beitrag melden

Achso &522; alles klar , ja das macht mir sehr zu schaffen mit dem Geld , Dummheit schützt vor Strafe nicht ... Jetzt hoffe ich , das nix mehr nachkommt , u.alles erledigt ist ... u.ja er war sehr nett am Telefon ... Bist du auch Anwältin ? Od. Dein Hobby ???


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Einiges selbst erlebt im Familienrecht , eigene Erfahrung und jahrelanges hier mitlesen. Ja, Hobby trifft es ganz gut :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...