Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Sonnenblume112

Beitrag melden

Hallo Ich habe eine Festanstellung war 12 monate zuhause ( elternzeit ) habe monatlich Elterngeld erhalten , sowie meinen vollen Lohn . Habe mir nix bei gedacht . Jetzt nach einem Jahr stellt mein Arbeitgeber fest , dass das nicht richtig war . Jetzt muss ich 20 000 Euro zurückzahlen , sofort !!! War das allein meine schuld ? Hätte mein Arbeitgeber das nicht schon früher bemerken müssen ? Ich habe gezahlt , kann auf mich jetzt noch was zukommen ? Bitte helfen sie mir . Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, zurückzahlen müssen Sie es - Sie mussten wissen, dass Sie keinen Anspruch drauf haben. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Das hättest Du sofort merken müssen. Der AG auch, aber es ist Deine Pflicht die Abrechnungen zu prüfen. Aber wenn ich es richtig verstehe hast Du es ja zurückgezahlt, also alles ok.


Sonnenblume112

Beitrag melden

Besteht die Gefahr einer Abmahnung ? Was raten sie mir ? Soll ich es meinem Chef mitteilen ? Zur zeit wissen es nur der Verwaltungschef u.ich ...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ich würde gar nix sagen, damit haust Du den noch in die Pfanne. Es ist wieder alles richtig, ihr habt beide einen Fehler gemacht und ihn korrigiert. Du kannst ja nachweisen dass Du es zurückgezahlt hast. 20 000€ mal eben, Respekt :-)


Sonnenblume112

Beitrag melden

Vielen Dank , für deine Hilfe es war wirklich sehr hilfreich ...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Gerne. Der Chef hat den Verwaltungsmenschen ja eingesetzt um sowas zu regeln. Also müsste dieser seinen Fehler auch dem Chef mitteilen. Macht er es nicht ist es sein Ding. Vielleicht weiss der Chef auch schon lange alles. Für uns ist die Summe sehr hoch, für die Firma vermutlich eher nicht und ein Buchungsfehler der nun korrigiert wurde. Hast Du schriftlich die Aufforderung bekommen?


Sonnenblume112

Beitrag melden

Nein , telefonisch ... Das steuerbüro hat mein Verwaltungschef angerufen , u.der hat mich angerufen , habe nix schriftlich ....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ah. Ok. Wenn es Dir unruhige Nächte bereitet, dann maile doch dem Verwaltungsmenschen einmal und frage nach ob es angekommen ist , und nun alles seine Richtigkeit hat. Bei Mail hast Du einen Beleg. ( Den Du nicht brauchst meiner Meinung nach, aber Frau Bader antwortet sicher auch bald ) War der denn nett am Telefon?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Also, Du hast ja eh den Kontoauszug. Ich denke eher in die Richtung Beleg : " Entschuldigung, war mir nicht bewusst dass das falsch gelaufen ist. Ist das Geld angekommen? Muss ich noch etwas beachten oder machen? " Da muss er ja reagieren.


Sonnenblume112

Beitrag melden

Geld ist abgebucht , somit ist es für mich erledigt ... Od.? Die Abbuchung ist mein Nachweis , das es erledigt ist ....


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Ja. Ist es. War eher psychologisch für Dich gedacht, damit Du es noch einmal von der Firma bestätigt bekommst in Worten. :-)


Sonnenblume112

Beitrag melden

Achso &522; alles klar , ja das macht mir sehr zu schaffen mit dem Geld , Dummheit schützt vor Strafe nicht ... Jetzt hoffe ich , das nix mehr nachkommt , u.alles erledigt ist ... u.ja er war sehr nett am Telefon ... Bist du auch Anwältin ? Od. Dein Hobby ???


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Einiges selbst erlebt im Familienrecht , eigene Erfahrung und jahrelanges hier mitlesen. Ja, Hobby trifft es ganz gut :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...