Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Sonnenblume112

Beitrag melden

Unsere Tochter geboren Anfang des Jahres ... Mein Mann hat eltenzeit beantragt die ersten 4 Wochen u.die letzten 4 Wochen des 1lebensjahres wurde gehnehmigt vom Arbeitgeber ... Nun hat mein Mann ein neuen Job , was passiert mit den 4 Wochen ? Kann man da einen neuen Antrag beim neuen Arbeitgeber stellen ? Mein Mann ist aber noch in der Probezeit ???


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Anspruch hat er nicht-er muss das mit dem AG klären. Wenn er den 2. Mo nicht beommt, muss er das erhaltene EG zurückzahlen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Das sollte er schnell klären, sonst muss er den einen Monat zurückzahlen. Es müssen zwei genommen werden. Wie lange geht denn die Probezeit noch, kann er den danach nehmen oder ist das Kind dann schon über 13 Monate ? Du schreibst 4 Wochen. Wann genau ist das Kind geboren und wann genau hatte er den ersten Monat ?


Sonnenblume112

Beitrag melden

Meine Tochter ist im Februar geboren , u.er hatte die ersten vier Wochen ??? An wen müssen wir uns da wenden ??? Ist Elternzeit nehmen ein kündigungsgrund ??? Probezeit ist bis 1.12.15 u.elternzeit wollte er nehmen die letzten 4 Wochen vom 1lj Grüße


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wann genau ist das Kind geboren , welches Datum ? Und von wann bis wann hatte er Elternzeit ? Vier Wochen sind kein Lebensmonat. Er muss beim neuen AG fragen, in der Probezeit ist das natürlich doof.


Sonnenblume112

Beitrag melden

Kann der Arbeitgeber ablehnen ??? Vom 18..1.16-19.2.16... vom 19.2.15- 18,2.15 hat er genommen u.elterngeld erhalten


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Deshalb rate ich immer dazu, das man die beiden Monate IMMEr zusammen nimmt. Und nicht teilt. Weil das immer wieder genau zu diesen Problemen führt. Nein, Elternzeit in Probezeit ist kein Kündigungsgrund in dem Sinne. Innerhalb der Probezeit braucht man aber auch gar keinen Grund. Sprich, wenn einem AG das nicht gefällt, dann sagt er einfach zum Ende der Probezeit tschüss und niemand kann einem etwas. Also, schauen, wann läuft die Probezeit ab? Hat er danach noch 7 Wochen Zeit zwischen Ende Probezeit und letztem möglichen Termin wegen Elterngeld. es würde ja langen, wenn er den 14ten Lebensmonat dann nimmt. Dann kann er 7 Wochen vorher beim AG Elternzeit melden, den einen Monat nehmen. Ich persönlich würde auch darüber nachdenken, ob man dem neuen AG dann nicht sagt, OK, ich nehme zwar Elternzeit, ich arbeite aber Teilzeit bis zu 30 Std. Und ihm erklären das ihr ansonsten das Elterngeld für den einen Monat zurückzahlen müsstet. Dann wird ein Teil des Elterngeldes zwar gekürzt und er wäre nicht komplett daheim, aber IMO schaut das dann gegenüber dem neuen AG besser aus. Und ich denke mit den meisten kann man reden wenn man es denen so auch erklärt.


desireekk

Beitrag melden

Ich stimme Danyshope zu bis auf: "Nein, Elternzeit in Probezeit ist kein Kündigungsgrund in dem Sinne. Innerhalb der Probezeit braucht man aber auch gar keinen Grund. Sprich, wenn einem AG das nicht gefällt, dann sagt er einfach zum Ende der Probezeit tschüss und niemand kann einem etwas. " Das gilt nur, wenn die Probezeit in einem vorgeschalteten befristeten Vertrag abgeleistet wird. Wenn einfach nur x Monate Probezeit im Vertrag stehen, dann gilt das nicht. Gruss Désirée


Sonnenblume112

Beitrag melden

Vielen vielen Dank für eure Antworten , ihr habt mir sehr geholfen ... Wollen wir hoffen das sein Arbeitgeber sich einsichtig zeigt ... Aber eine Frage hab ich noch ... das Elterngeld bleibt das das selbe wie in den ersten 4wochen ? Od.wird das auch neu berechnet ... ???? U.jetzt lass ich euch in Ruhe 😅 liebe Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...