Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Kira0815

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich bin gerade darüber die Elternzeit beim Arbeitgeber zu beantragen. Mein Entbindungstermin ist der 06.03.2015. Wäre der Textlaut so korrekt? hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung mienes Kindes, mit dem voraussichtlichen Geburtstermin am 06.03.2015. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 07.03.2015 beginnen. Nach einer 24-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 06.03.2017 wieder voll zur Verfügung. Sind die Daten korrekt so mit einer Inanspruchnahme von 2 Jahren? Oder beginnt die Elternzeit erst nach dem 8-wöchigen Mutterschutz? Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar. Mfg Kira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo Zeile bitte lesen Sie die Hinweise. Eine Einzelfallberatung ist nicht möglich.Ihre Frage kann ich Ihnen nur über meine E-Mail-Adresse entgeltlich beantworten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Elternzeit beginnt ab Geburt. Also dann am 06. Kannst aber innerhalb einer Woche nach Geburt melden, nicht beantragen. Und mach Dich schlau ab wann Betreuung gewährleistet ist, in Krippen wird in der Regel erst nach den Sommerferien neu aufgenommen. Dementsprechend gleich die Meldung formulieren. Wenn das Kind erst ab 01.09. betreut wird, kannst Du nicht im März anfangen. Willst Du eher Teilzeit in Elternzeit arbeiten auch gleich angeben ab wann.


Kira0815

Beitrag melden

Des mit teilzeit arbeiten gehen gestaltet sich bei dem ag sehr schwierig, da es da nur 12 stunden Dienste gibt. Die Krippe nimmt se ab dem 11. Lebensmonat zur stufenweise Eingliederung auf und den Krippenplatz haben wir sicher. Müsst ich dann also den 06.03.15 angeben und nicht den 07.03.15. Ist des richtig? Und dann den 06.03.17 als endzeitpunkt oder? Finde des so verwirrend. Muss es dann bei späterer oder früherer geburt nochmals schriftlich berichtigt werden ja?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Daher macht es Sinn das erst nach der Geburt zu machen, denn vorher weißt Du das genaue Datum gar nicht. Kannst auch schreiben " ab Geburt bis ... " Das Enddatum kannst Du Dir frei aussuchen, muss also nicht zwingend genau ihr Geburtstag sei , wo man ja zusammen feiern möchte. Pass bei der Krippe bitte dennoch genau auf. Unsere verlangte eine Bescheinigung dass ich dann auch wieder arbeiten gehe. So wie Du schreibst willst Du ab 11 Monate eingewöhnen, aber gar nicht arbeiten gehen ? Das würde hier nicht gehen. Lieber genau abklären, bevor man später das Desaster hat.


Kira0815

Beitrag melden

Doch arbeiten schon aber mein Hauptarbeitgeber kann erst in zwei Jahren von den 12 stunden Schichten runter gehen weil ne Kollegin da auch wieder teilzeit arbeitet und wir uns so die 12 stunden teilen können und ab dem ersten jahr darf ich teilzeit für ein jahr bei nem partnerkonzern arbeiten, der nur 6 Stunden hat für ein Jahr :) Hört sich alles sehr verwirrend an - ich weiss :):)


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Dann passt das ja alles :-)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein  Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...

Guten Morgen,  wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...

Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...

Hallo,  Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld.  mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen.  Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit.  er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job.  diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens?