Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Kira0815

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Hallo Frau Bader, ich bin gerade darüber die Elternzeit beim Arbeitgeber zu beantragen. Mein Entbindungstermin ist der 06.03.2015. Wäre der Textlaut so korrekt? hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung mienes Kindes, mit dem voraussichtlichen Geburtstermin am 06.03.2015. Unter Einhaltung der gesetzlichen Frist werde ich die Elternzeit am 07.03.2015 beginnen. Nach einer 24-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem 06.03.2017 wieder voll zur Verfügung. Sind die Daten korrekt so mit einer Inanspruchnahme von 2 Jahren? Oder beginnt die Elternzeit erst nach dem 8-wöchigen Mutterschutz? Für Ihre Hilfe wäre ich dankbar. Mfg Kira


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo Zeile bitte lesen Sie die Hinweise. Eine Einzelfallberatung ist nicht möglich.Ihre Frage kann ich Ihnen nur über meine E-Mail-Adresse entgeltlich beantworten. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Elternzeit beginnt ab Geburt. Also dann am 06. Kannst aber innerhalb einer Woche nach Geburt melden, nicht beantragen. Und mach Dich schlau ab wann Betreuung gewährleistet ist, in Krippen wird in der Regel erst nach den Sommerferien neu aufgenommen. Dementsprechend gleich die Meldung formulieren. Wenn das Kind erst ab 01.09. betreut wird, kannst Du nicht im März anfangen. Willst Du eher Teilzeit in Elternzeit arbeiten auch gleich angeben ab wann.


Kira0815

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Des mit teilzeit arbeiten gehen gestaltet sich bei dem ag sehr schwierig, da es da nur 12 stunden Dienste gibt. Die Krippe nimmt se ab dem 11. Lebensmonat zur stufenweise Eingliederung auf und den Krippenplatz haben wir sicher. Müsst ich dann also den 06.03.15 angeben und nicht den 07.03.15. Ist des richtig? Und dann den 06.03.17 als endzeitpunkt oder? Finde des so verwirrend. Muss es dann bei späterer oder früherer geburt nochmals schriftlich berichtigt werden ja?


Sternenschnuppe

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Daher macht es Sinn das erst nach der Geburt zu machen, denn vorher weißt Du das genaue Datum gar nicht. Kannst auch schreiben " ab Geburt bis ... " Das Enddatum kannst Du Dir frei aussuchen, muss also nicht zwingend genau ihr Geburtstag sei , wo man ja zusammen feiern möchte. Pass bei der Krippe bitte dennoch genau auf. Unsere verlangte eine Bescheinigung dass ich dann auch wieder arbeiten gehe. So wie Du schreibst willst Du ab 11 Monate eingewöhnen, aber gar nicht arbeiten gehen ? Das würde hier nicht gehen. Lieber genau abklären, bevor man später das Desaster hat.


Kira0815

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Doch arbeiten schon aber mein Hauptarbeitgeber kann erst in zwei Jahren von den 12 stunden Schichten runter gehen weil ne Kollegin da auch wieder teilzeit arbeitet und wir uns so die 12 stunden teilen können und ab dem ersten jahr darf ich teilzeit für ein jahr bei nem partnerkonzern arbeiten, der nur 6 Stunden hat für ein Jahr :) Hört sich alles sehr verwirrend an - ich weiss :):)


Sternenschnuppe

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Dann passt das ja alles :-)


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