Mutsi
Sehr geehrte Fr. Bader, momentan setzte ich mich mit den ganzen Anträgen für die Elternzeit bzw. das Elterngeld auseinander. Meine Frage ist nun, ab wann beantrage ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber? Mein ET ist am 12.2. angenommen das ist auch der tatsächliche ET, dann habe ich ja 8 Wochen Mutterschutz also bis zum 9.4. in denen ich sowieso nicht arbeiten darf. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Muss ich diese vom 12.2.14-11.2.15 nehmen oder am Ende vom Mutterschutz 9.4.14-8.4.15?
Hallo, abgebucht. Am besten ist, man schreibt das Datum des Endes explizit hin. Liebe Grüße, NB
peekaboo
bei 3 Jahren wäre Dein erster Arbeitstag der Dritte Geburtstag des Kindes. LG Peeka
Mutsi
Danke für deine Antwort, aber das war jetzt nicht wirklich meine Frage. Welches Datum kann ich eingeben???
Sternenschnuppe
Jedes welches Du willst. Willst Du Vollzeit zurückkehren ? Wenn nein, nehme auf jeden Fall 2 Jahre und schreibe rein dass Du ab 13.02. Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. ( dann musst Du nicht am Geburtstag los ) Betreuung , ist die gesichert ? Bedenke dass viele Krippen erst ab August die Plätze haben. Gehe das auf Sicherheit. Nimmst Du weniger als 2 Jahre hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung.
Mutsi
Also ich wollte 12 Monate gehen und mein Mann dann auch nochmal 2 Monate. Mit den Krippen weiß ich bescheid, bin selber Erzieherin und habe gute Kontakte ;) Und meine Mutter ist zudem noch Tagesmutter. Deshalb mach ich mir da keine Gedanken. Ich geh dann nur noch halbe Tage arbeiten.
Sternenschnuppe
Ok, dann ist Betreuung kein Problem. Würde dennoch 2 Jahre nehmen und dann Teilzeit in Elternzeit. Es kann immer was kommen , damit sicherst Du Dich ab. Und halbe Tage kannst Du auch in Elternzeit arbeiten.
Mitglied inaktiv
Rate Dir auch, dann dringend Teilzeit nach dem einen Jahr anzumelden. Völlig unabhängig davon ob du bisher Teilzeit gearbeitet hast oder es danach eh nur noch vor hast. So hast Du nämlic Kündigungsschutz und bist um eiiges flexibler. Machst Du nur das Jahr Elternzeit, kann man dich theoretisch am ersten Tag an dem Du wiederkommst kündigen.Solange Du in Elternzeit bist, aber nicht. Und da man innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std di Woche arbeiten darf, warum da was verschenken? Ausserdem, aus eigenen Erfahrungen, es kommt selten so wie man mein...... Und Elternzeit beginnt ab Geburt, so wird auch das Elterngeld gerechnet/gezahlt. Die Mutterschutzfrist gibt Dir als Frau nur die Möglichkeit die Elternzeitmeldung erst 1 Woche nach der Geburt bei dem AG abzugeben. Und eben nicht schon vor der Geburt - auch wegen unklarem ET.
SumSum076
Wenn du 12 Monate nehmen möchtest und dein Mann seine 2 Monate im Anschluss daran, dann solltest du deine 12 Monate mit der Geburt beginnen lassen, sofern dein Mann Elterngeld haben möchte. Denn Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat! Nimmst du 12 Monate Elternzeit ab Mutterschutzende, reicht deine Elternzeit bis zum 14. Lebensmonat und du hast 1 Jahr und 8 Wochen (bzw so lang wie der nachgeburtliche Mutterschutz reicht) Elternzeit verbraucht. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen. Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr. Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen. Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...
Hallo Frau Bader, ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...
Guten Tag, meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?
Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...