Mutsi
Sehr geehrte Fr. Bader, momentan setzte ich mich mit den ganzen Anträgen für die Elternzeit bzw. das Elterngeld auseinander. Meine Frage ist nun, ab wann beantrage ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber? Mein ET ist am 12.2. angenommen das ist auch der tatsächliche ET, dann habe ich ja 8 Wochen Mutterschutz also bis zum 9.4. in denen ich sowieso nicht arbeiten darf. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Muss ich diese vom 12.2.14-11.2.15 nehmen oder am Ende vom Mutterschutz 9.4.14-8.4.15?
Hallo, abgebucht. Am besten ist, man schreibt das Datum des Endes explizit hin. Liebe Grüße, NB
peekaboo
bei 3 Jahren wäre Dein erster Arbeitstag der Dritte Geburtstag des Kindes. LG Peeka
Mutsi
Danke für deine Antwort, aber das war jetzt nicht wirklich meine Frage. Welches Datum kann ich eingeben???
Sternenschnuppe
Jedes welches Du willst. Willst Du Vollzeit zurückkehren ? Wenn nein, nehme auf jeden Fall 2 Jahre und schreibe rein dass Du ab 13.02. Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchtest. ( dann musst Du nicht am Geburtstag los ) Betreuung , ist die gesichert ? Bedenke dass viele Krippen erst ab August die Plätze haben. Gehe das auf Sicherheit. Nimmst Du weniger als 2 Jahre hast Du keinen Anspruch auf Verlängerung.
Mutsi
Also ich wollte 12 Monate gehen und mein Mann dann auch nochmal 2 Monate. Mit den Krippen weiß ich bescheid, bin selber Erzieherin und habe gute Kontakte ;) Und meine Mutter ist zudem noch Tagesmutter. Deshalb mach ich mir da keine Gedanken. Ich geh dann nur noch halbe Tage arbeiten.
Sternenschnuppe
Ok, dann ist Betreuung kein Problem. Würde dennoch 2 Jahre nehmen und dann Teilzeit in Elternzeit. Es kann immer was kommen , damit sicherst Du Dich ab. Und halbe Tage kannst Du auch in Elternzeit arbeiten.
Mitglied inaktiv
Rate Dir auch, dann dringend Teilzeit nach dem einen Jahr anzumelden. Völlig unabhängig davon ob du bisher Teilzeit gearbeitet hast oder es danach eh nur noch vor hast. So hast Du nämlic Kündigungsschutz und bist um eiiges flexibler. Machst Du nur das Jahr Elternzeit, kann man dich theoretisch am ersten Tag an dem Du wiederkommst kündigen.Solange Du in Elternzeit bist, aber nicht. Und da man innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std di Woche arbeiten darf, warum da was verschenken? Ausserdem, aus eigenen Erfahrungen, es kommt selten so wie man mein...... Und Elternzeit beginnt ab Geburt, so wird auch das Elterngeld gerechnet/gezahlt. Die Mutterschutzfrist gibt Dir als Frau nur die Möglichkeit die Elternzeitmeldung erst 1 Woche nach der Geburt bei dem AG abzugeben. Und eben nicht schon vor der Geburt - auch wegen unklarem ET.
SumSum076
Wenn du 12 Monate nehmen möchtest und dein Mann seine 2 Monate im Anschluss daran, dann solltest du deine 12 Monate mit der Geburt beginnen lassen, sofern dein Mann Elterngeld haben möchte. Denn Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Lebensmonat! Nimmst du 12 Monate Elternzeit ab Mutterschutzende, reicht deine Elternzeit bis zum 14. Lebensmonat und du hast 1 Jahr und 8 Wochen (bzw so lang wie der nachgeburtliche Mutterschutz reicht) Elternzeit verbraucht. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, Meine Elternzeit endet Ende Oktober und dann möchte ich von meiner vorherigen Vollzeit auf Teilzeit gehen, 15 Std auf 3 Tage verteilt. Ich habe noch den vollen Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung vor Mutterschutz und Elternzeit, da ich ein volles BV bekommen habe. Wie darf der Resturlaub genommen werden? Dar ...
Wie berechnet sich der Lohn im BV, wenn sich das BV direkt an das offizielle Ende von 3 Jahren Elternzeit anschließt? In diesem Fall gibt es ja keine letzten 3 Monatslöhne, die zur Berechnung herangezogen werden können. Ist es in diesem Fall nützlich die SS erst dem Arbeitgeber mitzuteilen, nachdem der Resturlaub von vor der Elternzeit genommen ...
Sehr geehrte Frau Bader, es geht um die Elternzeit und das Elterngeld meines Mannes (Kind geboren 11/2024). Er hatte im Juli einen Monat Elternzeit genommen( mit Elterngeld Basis), einen weiteren Monat nimmt er im Mai 2026 mit Elterngeld Plus. Er erhielt für dieses Jahr Juli Elterngeld Basis, den vollen Satz. Er arbeitet als Verkäufer und sein ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit ist im November diesen Jahres seit 2 Jahren vorbei. Ich bin damals für 3 Jahre in Elternzeit gegangen, nach der Elternzeit wollte ich nicht zurückkehren und mein Arbeitgeber hatte auch als Ersatz für mich eine Azubi eingestellt, die dann übernommen wurde. Somit waren wir Beide zufrieden und es gab keine ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit und wollte ab 1.10.25 wieder in Teilzeit in Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber starten. Nun ist es so, dass ich vor der Schwangerschaft bereits unter Depressionen - auch durch meinen derzeitigen Arbeitgeber bedingt - litt. Eigentlich möchte ich nicht mehr zu me ...
Hallo, anfang des Jahres kam unsere gemeinsame Tochter zur Welt. Da ich meinen Masterabschluss in einem technischen Bereich gemacht habe und gerne meine Karriere vorantreiben möchte, haben wir uns entschlossen, dass ich nur im Mutterschutz zuhause bleibe und mein Partner (wir sind nicht verheiratet) dafür bei unserer Tochter bleibt. Mein ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...
Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- Rückfragen zur nachträglichen Beantragung der Partnermonate beim Elterngeld
- Brüder, Weihnachten getrennt?
- KITA Vertrag gekürzt
- Beschäftigungsverbot nach Elternzeit, Gehalt?
- Angeblich permanenter Läusebefall in Kita