schneeflocke2014
Hallo Frau Bader, ich bekomme im Juli mein erstes Kind und habe ein paar Fragen zur Elternzeit. Ich habe vor Elternzeit direkt im Anschluss nach meinem Mutterschutz zu nehmen. Wenn ich richtig verstanden habe, muss ich mich dann für 2 Jahre verbindlich festlegen. Gerne würde ich aber schon die 3 Jahre Elternzeit nehmen. Wenn die Elterngeldzahlung aber dann nach 12 Monaten endet, weiß ich ja jetzt noch nicht, wie wir finanziell dann zurecht kommen. Nun meine Fragen. 1. Kann ich Elternzeit für 3 Jahre beantragen, und falls ich z. B. nach 2 Jahren eine Teilzeitstelle finde (bei einem neuen Arbeitgeber) einfach beim alten Arbeitgeber kündigen bzw. eine Aufhebung des Vertrags verlangen? Oder ist die Kündigung wirklich dann nur zum Ende der beantragten Elternzeit von 3 Jahren möglich?´ 2. Und falls ich erst mal nur für 2 Jahre Elternzeit beantrage muss mir mein derzeitiger Arbeitgeber das 3. Jahr dann glaub nicht unbedingt noch genehmigen - stimmt das? Vielen Dank, Isabell F.
Hallo, 1. Kündigen ja, geht auch in der EZ 2. Ja, Frist Antrag 7 Wochen Liebe Grüße, NB
SumSum076
1) Du könntest dann mitten in der Elternzeit mit der vertraglichen Frist kündigen. Zum Ende der vereinbarten Elternzeit kannst du allerdings nur mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. 2) Wenn du 2 Jahre angemeldet hast, kann der AG gegen ein Verlängerung nix sagen. Hast du nur 1 Jahr angemeldet, könnte er eine Verlängerung verweigern. Weißt du, dass du Teilzeit in Elternzeit arbeiten kannst? Gruß Sabine
schneeflocke2014
Ja, ich weiß das man während der Elternzeit bis zu einer bestimmten Anzahl an Stunden Teilzeit arbeiten kann. Ist halt unser erstes Kind und da kann man sich halt doch noch nicht so vorstellen, wie man es am besten macht. Ich und mein Mann sind uns beide zwar einig, dass ich schon gerne wenn möglich 2 oder eher 3 Jahre daheim bleibe nur muss man eben sehen wie es finanziell dann auch hinhaut - wir haben auch erst vor 1 Jahr Haus gebaut...
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