Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Angelandbaby

Beitrag melden

Hallo, habe einen Antrag auf Elternzeit von meinem Arbeitgeber vor mir liegen.Hier steht nun ganz unten...Hinweis:Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Ich weiß ja das erst das Mutterschaftsgeld bezogen wird,ehe es auf Elterngeld übergeht.Aber wie ist das mit der Elternzeit?Hab ich dann 12 Monate ab 8 Wochen nach der Geburt???Ich dachte zählt ab dem Tag der Geburt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, also, man kann EZ bis zum 3. Geb. nehmen (wenn man nicht Zeit aufhebt). In der zeit können Sie das Ende indiv. besteimmen. Meinen Sie vllt. EG? Das bekommt man 12 Mo aber Geburt - das MG wird angerechnet Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Terminiere einfach so lange, wie Du sie nehmen willst. Also schreib ein Enddatum rein. Elternzeit kann man nehmen bis das Kind 3 ist. Elterngeld geht bis zum ersten Geburtstag, in den ersten zwei Monaten wird es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.


Angelandbaby

Beitrag melden

Nein es ging schon um die Elternzeit.Das mit dem Elterngeld weiß ich ja,war mit dem Erziehungsgeld ja auch so. Also wenn ich 12 Monate Elternzeit nehmen möchte beginnt die 8 Wochen nach Geburt und endet somit 8 Wochen nach dem 1. Geburtstag? Weil eine Kollegin mußte jetzt eigentlich zum 1. Geburtstag ihres Kindes wieder anfangen! Auch mit den zwei Monaten für den Mann,find das immer verwirrend wie das geschrieben ist.Darf er die nach meinen 12 Monaten nehmen oder muß man dann 2 Monate parallel nehmen?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Schreibe einfach das Datum rein, wann Du wieder anfangen willst. Das ist der sicherste Weg. Der Mann kann seine Elternzeit und Geld auch zeitgleich mit Dir nehmen. Lediglich die ersten 2 Monate gehören wegen dem Mutterschaftsgeld immer auch der Mutter. Also 2 Monate der Mann und dann 12 die Frau geht nicht. Beide die ersten 7 Monate geht zum Beispiel aber.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit beginnt ab geburt. ABER, da eine Mutter nach der geburt automatisch 8 Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot hat, und die Elternzeit dem AG 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden muß, kann eien Frau eben bis 1 Woche nach der Geburt diese mitteilen. Dasarus schließen nu viele, das die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt, das ist aber wie bereits geschrieben wurde, falsch. Wenn Du also für ein Jahr anmeldest, dann müßtest du zum 1ten geburtstag deines Kindes wieder arbeiten. Der Vorteil bei Elternzeit ist aber, das du völlig beliebig, ohne Rücksicht auf volle Monate oder Jahre wählen kannst. Deshalb ist es eben auch wichtig zu schreiben, welche Tag genau du wiederkommen willst, und nicht nach welchen Zeitraum. Kannst Dir also aussuchen wann Du arbeiten willst. Mein Rat wäre aber, melde mind. 2 Jahre an. Im ersten Jahr bleibst du daheim, da beziehst du ja Elterngeld. Und im zweiten kannst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten (wenn Teilzeit bei euch möglich). Kannst du dann auch im 3ten Jahr machen oder das 3te Jahrnach Absprache mit Deinem AG später zB zur Einschulung nehmen. Auch da kannst du Teilzeit bis zu 30 Std arbeiten. Das 3te Jahr darf nicht verwehrt werden, wenn du mind. 2 Jahre genommen hast. Wenn Du also nach der geburt eh vorhast erst einmal Teilzeit zu arbeiten. wäre das IMO die beste Variante. So nimmst du den vollen Kündigungsschutz mit.


Angelandbaby

Beitrag melden

Vollzeit ist bei uns nur als Marktleiter möglich,alle anderen arbeiten eh nur Teilzeit,ich 25h die Woche,deswegen lohnt sich das bei mir mit den 2 Jahren nicht.Deswegen möchte ich ja nur 12 Monate nehmen,weil mit noch weniger Stunden im 2.Jahr rechnen sich meine Spritkosten,der Krippenplatz etc nicht,selbst wenn ich wieder voll arbeiten gehe,werde ich noch minus machen! Also hab ich mir das schon richtig gedacht mit dem 1.Geburtstag,nur die Deutschen schreiben wieder alles so,das keiner mehr es versteht! Danke für die Antwort.


IngoAC

Beitrag melden

Moin, Es gibt nur wenige Fälle in denen sich 3 Jahre Elternzeit mehr lohnen. In deiner Konstellation kannst du den Antrag so formulieren: Hiermit beantrage ich 3 Jahre Elternzeit. Ab dem x.x.2013 möchte ich für 25 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mit dieser Formulierung hast du 3 Jahre Kündigungsschutz! Die Teilzeit kann dein Arbeitgeber nicht ablehnen da du sowieso nur 25 h arbeitest. Ein weiterer Vorteil für dich ist, das du relativ einfach innerhalb der Elternzeit im Notfall noch einmal reduzieren könntest ohne deinen Arbeitsvertrag anzutasten. LG Ingo


SumSum076

Beitrag melden

Du musst nicht am 1. Geburtstag arbeiten - wenn du nicht willst! Du kannst auch 4 Tage vor dem Geburtstag wieder arbeiten oder aber auch 12 Tage danach! Oder auch am Montag nach dem Geburtstag. DU kannst dir das Datum aussuchen! Denn du musst keine festen "Jahre" nehmen! Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...