Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Angelandbaby

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Hallo, habe einen Antrag auf Elternzeit von meinem Arbeitgeber vor mir liegen.Hier steht nun ganz unten...Hinweis:Elternzeit beginnt 8 Wochen nach der Geburt des Kindes. Ich weiß ja das erst das Mutterschaftsgeld bezogen wird,ehe es auf Elterngeld übergeht.Aber wie ist das mit der Elternzeit?Hab ich dann 12 Monate ab 8 Wochen nach der Geburt???Ich dachte zählt ab dem Tag der Geburt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, also, man kann EZ bis zum 3. Geb. nehmen (wenn man nicht Zeit aufhebt). In der zeit können Sie das Ende indiv. besteimmen. Meinen Sie vllt. EG? Das bekommt man 12 Mo aber Geburt - das MG wird angerechnet Liebe Grüsse NB


Sternenschnuppe

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Terminiere einfach so lange, wie Du sie nehmen willst. Also schreib ein Enddatum rein. Elternzeit kann man nehmen bis das Kind 3 ist. Elterngeld geht bis zum ersten Geburtstag, in den ersten zwei Monaten wird es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet.


Angelandbaby

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Nein es ging schon um die Elternzeit.Das mit dem Elterngeld weiß ich ja,war mit dem Erziehungsgeld ja auch so. Also wenn ich 12 Monate Elternzeit nehmen möchte beginnt die 8 Wochen nach Geburt und endet somit 8 Wochen nach dem 1. Geburtstag? Weil eine Kollegin mußte jetzt eigentlich zum 1. Geburtstag ihres Kindes wieder anfangen! Auch mit den zwei Monaten für den Mann,find das immer verwirrend wie das geschrieben ist.Darf er die nach meinen 12 Monaten nehmen oder muß man dann 2 Monate parallel nehmen?


Sternenschnuppe

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Schreibe einfach das Datum rein, wann Du wieder anfangen willst. Das ist der sicherste Weg. Der Mann kann seine Elternzeit und Geld auch zeitgleich mit Dir nehmen. Lediglich die ersten 2 Monate gehören wegen dem Mutterschaftsgeld immer auch der Mutter. Also 2 Monate der Mann und dann 12 die Frau geht nicht. Beide die ersten 7 Monate geht zum Beispiel aber.


Mitglied inaktiv

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Elternzeit beginnt ab geburt. ABER, da eine Mutter nach der geburt automatisch 8 Wochen ein absolutes Beschäftigungsverbot hat, und die Elternzeit dem AG 7 Wochen vor Antritt mitgeteilt werden muß, kann eien Frau eben bis 1 Woche nach der Geburt diese mitteilen. Dasarus schließen nu viele, das die Elternzeit nach dem Mutterschutz beginnt, das ist aber wie bereits geschrieben wurde, falsch. Wenn Du also für ein Jahr anmeldest, dann müßtest du zum 1ten geburtstag deines Kindes wieder arbeiten. Der Vorteil bei Elternzeit ist aber, das du völlig beliebig, ohne Rücksicht auf volle Monate oder Jahre wählen kannst. Deshalb ist es eben auch wichtig zu schreiben, welche Tag genau du wiederkommen willst, und nicht nach welchen Zeitraum. Kannst Dir also aussuchen wann Du arbeiten willst. Mein Rat wäre aber, melde mind. 2 Jahre an. Im ersten Jahr bleibst du daheim, da beziehst du ja Elterngeld. Und im zweiten kannst du bis zu 30 Std die Woche arbeiten (wenn Teilzeit bei euch möglich). Kannst du dann auch im 3ten Jahr machen oder das 3te Jahrnach Absprache mit Deinem AG später zB zur Einschulung nehmen. Auch da kannst du Teilzeit bis zu 30 Std arbeiten. Das 3te Jahr darf nicht verwehrt werden, wenn du mind. 2 Jahre genommen hast. Wenn Du also nach der geburt eh vorhast erst einmal Teilzeit zu arbeiten. wäre das IMO die beste Variante. So nimmst du den vollen Kündigungsschutz mit.


Angelandbaby

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Vollzeit ist bei uns nur als Marktleiter möglich,alle anderen arbeiten eh nur Teilzeit,ich 25h die Woche,deswegen lohnt sich das bei mir mit den 2 Jahren nicht.Deswegen möchte ich ja nur 12 Monate nehmen,weil mit noch weniger Stunden im 2.Jahr rechnen sich meine Spritkosten,der Krippenplatz etc nicht,selbst wenn ich wieder voll arbeiten gehe,werde ich noch minus machen! Also hab ich mir das schon richtig gedacht mit dem 1.Geburtstag,nur die Deutschen schreiben wieder alles so,das keiner mehr es versteht! Danke für die Antwort.


IngoAC

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Moin, Es gibt nur wenige Fälle in denen sich 3 Jahre Elternzeit mehr lohnen. In deiner Konstellation kannst du den Antrag so formulieren: Hiermit beantrage ich 3 Jahre Elternzeit. Ab dem x.x.2013 möchte ich für 25 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Mit dieser Formulierung hast du 3 Jahre Kündigungsschutz! Die Teilzeit kann dein Arbeitgeber nicht ablehnen da du sowieso nur 25 h arbeitest. Ein weiterer Vorteil für dich ist, das du relativ einfach innerhalb der Elternzeit im Notfall noch einmal reduzieren könntest ohne deinen Arbeitsvertrag anzutasten. LG Ingo


SumSum076

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Du musst nicht am 1. Geburtstag arbeiten - wenn du nicht willst! Du kannst auch 4 Tage vor dem Geburtstag wieder arbeiten oder aber auch 12 Tage danach! Oder auch am Montag nach dem Geburtstag. DU kannst dir das Datum aussuchen! Denn du musst keine festen "Jahre" nehmen! Gruß Sabine


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