Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

misima

Beitrag melden

Hallo nochmal, wann muß ich spätestens mitteilen, wie ich in elternzeit gehe? habe da was von 6 wochen vor et im hinterkopf. unsere tochter wird wahrscienlich als geplanter ks bereits 2 wochen vorher geholt, verändert das alles wieder? für wieviele jahre muß cih mich dann 6 wochen vorher festlegen? wann sollte die gyn idealerweise den schein ausfüllen, aus dem der et hervorgeht? sollte dann der geplante termin drinstehen oder aber der biologisch errechnete et? danke für rückmeldung misima


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 7 Wo. vor Beginn, also mind. 1 Wo nach Geburt, egal, ob zu früh o zu spät geboren Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Die Frist lautet 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Im Standardfall ist das dann innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Möchte zB der Vater gleich zu Beginn seine Elternzeit machen, dann muss er sie natürlich auch 7 Wochen vorher bekannt geben. Normalerweise nimmt man dann den vom Frauenarzt errechneten Termin. Beim geplanten KS-Termin würde ich (als Mann) die Anmeldung eben 7 Wochen vor dem Termin einreichen. Der Frauenarzt stellt die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld normalerweise 7 Wochen vor dem errechenten Geburtstermin aus. Der KS ändert daran nichts. Bei der Anmeldung musst du dich für 2 Jahre festlegen. Nimmst du nur 1 Jahr, dann verzichtest du quasi auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur noch mit Zustimmung des AG möglich. Nimmst du gleich 2 Jahre, dann kannst du problemlos auf 3 verlängern. Verkürzen geht wieder nur mit Zustimmung des AG. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du mußt 7 Wochen vor Antritt Deine Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Eine Formulierung bei spontaner Entbindung könnte sein 'Hier mit nehme ich x Jahre (oder auch Monate) Elternzeit ab der Geburt meiner Kindes, voraussichtlich am xx.xx.xxxx' Wenn Du einen geplanten Kaiserschnitt hast, dann würde ich den Termin als voraussichtlichen angeben. So der Kaiserschnitt mit dem FA abgeklärt ist, sollte dieser den Kaiserschnitttermin auch in den Zettel für das Mutterschaftsgeld eintragen. Die passiert normalerweise ca. 2 Monate vor der Entbindung. Festlegen mit der Elternzeit mußt Du Dich im Grunde für die ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes. Wenn Du weniger als zwei volle Jahre nimmst, bedarf es einer Zustimmung des AG wenn Du Deine Elternzeit verlängern willst. Wenn Du zwei volle Jahre genommen hast, dann kannst Du das dritte Jahr noch hinten dran hängen ohne dass der AG dagegen Einspruch einlegen könnte. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...