Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit

misima

Beitrag melden

Hallo nochmal, wann muß ich spätestens mitteilen, wie ich in elternzeit gehe? habe da was von 6 wochen vor et im hinterkopf. unsere tochter wird wahrscienlich als geplanter ks bereits 2 wochen vorher geholt, verändert das alles wieder? für wieviele jahre muß cih mich dann 6 wochen vorher festlegen? wann sollte die gyn idealerweise den schein ausfüllen, aus dem der et hervorgeht? sollte dann der geplante termin drinstehen oder aber der biologisch errechnete et? danke für rückmeldung misima


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 7 Wo. vor Beginn, also mind. 1 Wo nach Geburt, egal, ob zu früh o zu spät geboren Liebe Grüsse, NB


SumSum076

Beitrag melden

Die Frist lautet 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Im Standardfall ist das dann innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Möchte zB der Vater gleich zu Beginn seine Elternzeit machen, dann muss er sie natürlich auch 7 Wochen vorher bekannt geben. Normalerweise nimmt man dann den vom Frauenarzt errechneten Termin. Beim geplanten KS-Termin würde ich (als Mann) die Anmeldung eben 7 Wochen vor dem Termin einreichen. Der Frauenarzt stellt die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld normalerweise 7 Wochen vor dem errechenten Geburtstermin aus. Der KS ändert daran nichts. Bei der Anmeldung musst du dich für 2 Jahre festlegen. Nimmst du nur 1 Jahr, dann verzichtest du quasi auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur noch mit Zustimmung des AG möglich. Nimmst du gleich 2 Jahre, dann kannst du problemlos auf 3 verlängern. Verkürzen geht wieder nur mit Zustimmung des AG. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du mußt 7 Wochen vor Antritt Deine Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Eine Formulierung bei spontaner Entbindung könnte sein 'Hier mit nehme ich x Jahre (oder auch Monate) Elternzeit ab der Geburt meiner Kindes, voraussichtlich am xx.xx.xxxx' Wenn Du einen geplanten Kaiserschnitt hast, dann würde ich den Termin als voraussichtlichen angeben. So der Kaiserschnitt mit dem FA abgeklärt ist, sollte dieser den Kaiserschnitttermin auch in den Zettel für das Mutterschaftsgeld eintragen. Die passiert normalerweise ca. 2 Monate vor der Entbindung. Festlegen mit der Elternzeit mußt Du Dich im Grunde für die ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes. Wenn Du weniger als zwei volle Jahre nimmst, bedarf es einer Zustimmung des AG wenn Du Deine Elternzeit verlängern willst. Wenn Du zwei volle Jahre genommen hast, dann kannst Du das dritte Jahr noch hinten dran hängen ohne dass der AG dagegen Einspruch einlegen könnte. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.  

Guten Tag Frau Bader, Ich bin aktuell mit meinem zweiten Kind schwanger und der voraussichtliche ET ist Ende Januar 2026. Aktuell bin ich noch bis zum 12.09.2025 in Elternzeit von meinem ersten Kind, welches am 13.09.2023 geboren wurde. Derzeit arbeite ich bei meinem Arbeitgeber 20 Stunden die Woche Teilzeit in Elternzeit und am 13.09.202 ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...