misima
Hallo nochmal, wann muß ich spätestens mitteilen, wie ich in elternzeit gehe? habe da was von 6 wochen vor et im hinterkopf. unsere tochter wird wahrscienlich als geplanter ks bereits 2 wochen vorher geholt, verändert das alles wieder? für wieviele jahre muß cih mich dann 6 wochen vorher festlegen? wann sollte die gyn idealerweise den schein ausfüllen, aus dem der et hervorgeht? sollte dann der geplante termin drinstehen oder aber der biologisch errechnete et? danke für rückmeldung misima
Hallo, 7 Wo. vor Beginn, also mind. 1 Wo nach Geburt, egal, ob zu früh o zu spät geboren Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Die Frist lautet 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Im Standardfall ist das dann innerhalb 1 Woche nach der Geburt. Möchte zB der Vater gleich zu Beginn seine Elternzeit machen, dann muss er sie natürlich auch 7 Wochen vorher bekannt geben. Normalerweise nimmt man dann den vom Frauenarzt errechneten Termin. Beim geplanten KS-Termin würde ich (als Mann) die Anmeldung eben 7 Wochen vor dem Termin einreichen. Der Frauenarzt stellt die Bescheinigung für das Mutterschaftsgeld normalerweise 7 Wochen vor dem errechenten Geburtstermin aus. Der KS ändert daran nichts. Bei der Anmeldung musst du dich für 2 Jahre festlegen. Nimmst du nur 1 Jahr, dann verzichtest du quasi auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur noch mit Zustimmung des AG möglich. Nimmst du gleich 2 Jahre, dann kannst du problemlos auf 3 verlängern. Verkürzen geht wieder nur mit Zustimmung des AG. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Du mußt 7 Wochen vor Antritt Deine Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden. Eine Formulierung bei spontaner Entbindung könnte sein 'Hier mit nehme ich x Jahre (oder auch Monate) Elternzeit ab der Geburt meiner Kindes, voraussichtlich am xx.xx.xxxx' Wenn Du einen geplanten Kaiserschnitt hast, dann würde ich den Termin als voraussichtlichen angeben. So der Kaiserschnitt mit dem FA abgeklärt ist, sollte dieser den Kaiserschnitttermin auch in den Zettel für das Mutterschaftsgeld eintragen. Die passiert normalerweise ca. 2 Monate vor der Entbindung. Festlegen mit der Elternzeit mußt Du Dich im Grunde für die ersten zwei Lebensjahre Deines Kindes. Wenn Du weniger als zwei volle Jahre nimmst, bedarf es einer Zustimmung des AG wenn Du Deine Elternzeit verlängern willst. Wenn Du zwei volle Jahre genommen hast, dann kannst Du das dritte Jahr noch hinten dran hängen ohne dass der AG dagegen Einspruch einlegen könnte. LG Sabine
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