Ela19
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und werde wieder 12 Monate in Elternzeit beantragen (müsste dann 375,- EURO bekommen weil mein erstes Kind erst 1 1/2 ist) Mein Mann wollte dann noch 4 Wochen zu Hause bleiben und Elternzeit nehmen, er hat mit seinem Chef gesprochen, und der behauptet er hätte sich erkundigt, dass er nur 8 Wochen nehmen kann! Sodass wir insgesamt 14 Monate Elterngeld beanspruchen! Stimmt das?!? Wenn ja warum darf er nicht nur einen Monat nehmen? Vielen Dank
Hallo, Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) Elterngeld beanspruchen (§ 4 BEEG Bezugszeitraum) . Das ab Geburt, nicht ab Monatsanfang Liebe Grüsse, NB
Ela19
noch ein Zusatz: hab mich vielleicht falsch ausgedrückt! Elternzeit nehme ich 3 Jahre und ich meine natürlich ich beantrage 12 Monate Elterngeld! Mein Mann wollte 4 Wochen Elterngeld beantragen, der Chef meint es gingen nur 8 Wochen, damit wir 14 Monate Elterngeld beziehen können!
Mitglied inaktiv
Ja, das stimmt, er muss mindestens 2 Monate nehmen. Nicht 4 Wochen, und nicht 8, genau 2 Monate müssen es mindestens sein. Und zwar Lebensmonate des Kindes, also nicht vom 1. - 31. sondern z.B. vom 7. - 7. wenn das Kind am 7. geboren wurde. Warum man mindestens 2 Monate nehmen muss weiß ich nicht. Er muss die Monate allerdings nicht hintereinander nehmen. Es können z.B. auch der 1. und 12. Monate genommen werden (oder jede beliebige andere Kombination solange sie innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes sind (für Elterngeldbezug innerhalb der ersten 14 Lebensmonate)). LG Sabine
Mitglied inaktiv
soweit ich mich erinner ist es so: wenn die mutter die 12 monate ez voll nimmt kann der vater nur die 2 monate nehmen nicht weniger,somit würdet ihr auf die 14 mo. kommen. einen monat könnte er auch nehmen,dann müsstest du aber auf einen monat verzichten also du 11 mo. er einen. er könnte auch einen monat voll ez nehme und im zweiten dann 30 std arbeiten,die darf man ja max. in der ez arbeitensomit hättet ihr die 14 mo. aber dann würde sein gehalt wieder angerechnet.
SumSum076
Wenn ihr Elterngeld für den Partner haben wollt, dann müsst ihr 2 Monate nehmen. Hab dir mal den Gesetzestext kopiert (gekürzt aufs Wesentliche): "§ 4 Abs 2 BEEG - Bezugszeitraum Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge, wenn für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt." (quasi Elternzeit nimmt) Das gilt übrigens auch, wenn du zB nur 7 Monate nehmen wolltest. Dein Mann muss - fürs Geld - wenigstens 2 Monate nehmen. (Dürfte in dem Fall aber noch mehr - max 7) Gruß Sabine
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