Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Ela19

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und werde wieder 12 Monate in Elternzeit beantragen (müsste dann 375,- EURO bekommen weil mein erstes Kind erst 1 1/2 ist) Mein Mann wollte dann noch 4 Wochen zu Hause bleiben und Elternzeit nehmen, er hat mit seinem Chef gesprochen, und der behauptet er hätte sich erkundigt, dass er nur 8 Wochen nehmen kann! Sodass wir insgesamt 14 Monate Elterngeld beanspruchen! Stimmt das?!? Wenn ja warum darf er nicht nur einen Monat nehmen? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ein Elternteil kann mindestens für zwei Monate (Mindestbezugszeit) Elterngeld beanspruchen (§ 4 BEEG Bezugszeitraum) . Das ab Geburt, nicht ab Monatsanfang Liebe Grüsse, NB


Ela19

Beitrag melden

noch ein Zusatz: hab mich vielleicht falsch ausgedrückt! Elternzeit nehme ich 3 Jahre und ich meine natürlich ich beantrage 12 Monate Elterngeld! Mein Mann wollte 4 Wochen Elterngeld beantragen, der Chef meint es gingen nur 8 Wochen, damit wir 14 Monate Elterngeld beziehen können!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ja, das stimmt, er muss mindestens 2 Monate nehmen. Nicht 4 Wochen, und nicht 8, genau 2 Monate müssen es mindestens sein. Und zwar Lebensmonate des Kindes, also nicht vom 1. - 31. sondern z.B. vom 7. - 7. wenn das Kind am 7. geboren wurde. Warum man mindestens 2 Monate nehmen muss weiß ich nicht. Er muss die Monate allerdings nicht hintereinander nehmen. Es können z.B. auch der 1. und 12. Monate genommen werden (oder jede beliebige andere Kombination solange sie innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes sind (für Elterngeldbezug innerhalb der ersten 14 Lebensmonate)). LG Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

soweit ich mich erinner ist es so: wenn die mutter die 12 monate ez voll nimmt kann der vater nur die 2 monate nehmen nicht weniger,somit würdet ihr auf die 14 mo. kommen. einen monat könnte er auch nehmen,dann müsstest du aber auf einen monat verzichten also du 11 mo. er einen. er könnte auch einen monat voll ez nehme und im zweiten dann 30 std arbeiten,die darf man ja max. in der ez arbeitensomit hättet ihr die 14 mo. aber dann würde sein gehalt wieder angerechnet.


SumSum076

Beitrag melden

Wenn ihr Elterngeld für den Partner haben wollt, dann müsst ihr 2 Monate nehmen. Hab dir mal den Gesetzestext kopiert (gekürzt aufs Wesentliche): "§ 4 Abs 2 BEEG - Bezugszeitraum Die Eltern haben insgesamt Anspruch auf zwölf Monatsbeträge. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monatsbeträge, wenn für zwei Monate eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt." (quasi Elternzeit nimmt) Das gilt übrigens auch, wenn du zB nur 7 Monate nehmen wolltest. Dein Mann muss - fürs Geld - wenigstens 2 Monate nehmen. (Dürfte in dem Fall aber noch mehr - max 7) Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, mein jüngstes Kind ist im Sommer drei Jahre alt geworden und wir sind gerade in der Eingewöhnung im Kindergarten. Ich habe noch zwei weitere Kinder (8 und 12 Jahre) und bin seit der Geburt meines erstem Kindes zu Hause. Ich habe seitdem nicht mehr gearbeitet, mein Mann versorgt mich (er verdient gut). Bald ist mein Jüngster im Kindergart ...

Hallo Frau Bader,    zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...