Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, unser Kind wird voraussichtlich am 28.04.11 geboren. Seit geraumer Zeit versuche ich die Gesetzlichkeiten rund um die Elternzeit zu verstehen bzw. auf die für uns passige Lage umzusetzen...aussichtslos ! Können Sie mir helfen ? Ich möchte gerne bis Ende 08/2012 in Elternzeit gehen und verdiene ca. 1.700,00 netto. Mein Mann würde gern die zwei Monate nutzen und verdient ca. 1.600 netto. Wir haben eine siebenjährige Tochter. Für welchen Zeitraum erhalte ich Elterngeld (ab 04/11 für 12 Monate oder erst ab Ende der Mutterschaftsgeldzahlung ?) Wenn mein Mann die zwei Monate nutzt, während der Zeit der Mutterschaftsgeldzahlung erhält er da das Elterngeld in voller Höhe (67%) und wieviele Monate erhalte ich dann noch bezahlt. Hilfe ! Oder wann sollte mein Mann die 2 Monate nehmen ?
Hallo, Sie bekommen zusammen für 14 Mo. EG, die können Sie bis auf die zwei MG-Monate frei zu verteilen. Ab 2011 gibt es voraussichtlich nur 65 % Da aber bei Ihnen das MG angerechnet wird, bekommen Sie praktisch für höchstens 10 Mo. EG. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn ich es richtig versteh, willst du 16 Monate Elternzeit nehmen. Elterngeld erhältst du eigentlich schon ab Geburt. Weil es aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird, wird dir in den ersten 8 Wochen nur das MuSchu-Geld ausgezahlt. Für den 2. Lebensmonat erhältst du noch ein paar Euro Elterngeld. Das "volle" Elterngeld bekommst du "nur" 10 x ausgezahlt und zwar für die Lebensmonate 3 - 12. (Also bis zum 1. Geburtstag des Kindes) Dein Mann muss seine 2 Monate (2x 1 Monat geht auch) innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes genommen haben (also bis Ende Juni 2011). Auch wenn er die Monate in deiner Mutterschutzzeit nimmt, bekommt er 67% von seinem Gehalt. Darüber hinaus kann dein Mann seine Monate nehmen wie er will. Meiner hatte zB um die Geburt Urlaub und hatte im 6. LM (als das Baby mobiler wurde) und im 13. LM Elternzeit (laufen lernen). Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Vielen Dank, Sabine ! Habe aber noch eine Frage: Wenn mein Mann ab Geburt des Kindes Elternzeit nimmt (2 Monate), habe ich ja Anspruch auf Mutterschaftsgeld im gesetzlichen Mutterschutzzeitraum, aber er erhält dann nur anteilig (also nicht volle 67%) Erziehungsgeld, oder ? Wie ist das aber mit dem Zeitraum ? Beginnen "meine" 12 Monate Elternzeit nach seinen, sodass es doch wieder volle 14 Monate werden oder laufen unsere beiden Monate parallel (da gleichzeitig genommen) und die Elternzeit endet nach insgesamt 12 Monaten (zum 1. Geb. unseres Kindes) ? Bin halt am rätseln, wann es mit den 2 Monaten von Männe am besten wäre ;-) Danke für die Antwort !
Mitglied inaktiv
Du darfst Elternzeit und Elterngeld nicht verwechseln. Wenn dein Mann die ersten 2 Monate nimmt. bekommt er die 67%. Du bekommst Mutterschaftsgeld, nách den 8 Wochen dann Elterngeld. Angerechnet werden die 8 Wochen aber schon. Elternzeit kannst du bis zu 3 Jahre nehmen, wenn du aber weniger als 2 Jahre beantragst, kannst du nur mit Zustimmung des Arbeitgebers verlängern.
Mitglied inaktiv
Dein Mann erhält ganz normal seine 67%. Egal ob er sie in deinem Mutterschutzzeitraum nimmt oder nicht. Es ist dein Geld, was gekürzt bzw verrechnet wird mit deinem Mutterschutzgeld. Ihr zusammen habt das Recht auf 14 x Elterngeld. 2 davon gehen auf jeden Fall an dich (für dein Mutterschaftsgeld). Die anderen 12 könnt ihr unter euch teilen. (Ihr könntet auch beide je 7 Monate nehmen.) Wenn ihr es so teilt, dass du zuerst 12 Monate und dann im Anschluss dein Mann 2 Monate nimmt, dann kommt ihr bis zum 14. Monat. Wenn du deine 12 Monate nimmst und dein Mann seine 2 direkt nach der Geburt, dann kommt ihr aber auch auf 14 Auszahlungen. Die letzte Zahlung kommt zum 1. Geburtstag. Wann die Elternzeit endet, ist eure Sache. Das kann nach 1 Jahr sein, nach einem Jahr und drei Monaten oder nach 18 Monaten. Denn ihr habt jeder das Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Nimmt dein Mann seine Elternzeit in deiner Mutterschutzzeit, dann läuft das parallel. Der Knackpunkt liegt nicht in seiner Elternzeit sondern in deiner. Nimmst du Elternzeit im Anschluss an den MuSchu, dann wird der MuSchu-Zeitraum auf die Elternzeit angerechnet. Wann dein Mann seine Monate nimmt, hängt mehr davon ab wie eure persönliche Planung ist (wieviel soll er vom Kind mitbekommen?, eher´in der dunklen Jahreszeit oder in der Freibad-Saison?...) Das Geld ist innerhalb der 14 Monate das gleiche! Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...
Die letzten 10 Beiträge
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Auslauf befristeter Vertrag während Elternzeit
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt