Mitglied inaktiv
Hallo! Ich bin total verunsichert und glaube ich habe einen Fehler gemacht. Folgender Sachverhalt: Mein Sohn wurde am 03.08.2008 geboren. Es war eine Frühgeburt. Der Mutterschutz lief vom 03.08. - 18.11.2008. Nun Hab ich damals angenommen die Elternzeit läuft ab 18.11.2008 und habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre also bis 17.11.2010 beantragt. Ist aber so nicht richtig oder? Sondern nur bis 02.08.2010? Müßte ich jetzt sozusagen ab 02.08. arbeiten? Ich hoffe auf Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Hallo, Das kommt darauf an, was Sie geschrieben haben. 2 Jahre = 2. Geb. Datum = Datumm. Beantragen Sie im Zweifel mit Frist 7 Wo (schon rum) Verlàngerung Ciao, NB
Mitglied inaktiv
Kommt auf Deine Formulierung an. Wenn Du nur geschrieben hast , dass Du zwei Jahre beantragst, dann ab Geburtsdatum. Hast Du das Datum 17.11. reingeschrieben, dann eben erst dann. Mann muss keine vollen Monate oder Jahre nehmen.
Mitglied inaktiv
Deine Vermutung ist richtig! Die Elternzeit beginnt quasi ab Geburt. Frau hat also Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig. Es ist darum wichtig, wie du die Anmeldung damals formuliert hast (wie Panja schon schrieb) und wie dein AG dir deine Elternzeit bestätigt hat (müsste er eigentlich!). Wenn ihr euch auf den 18.11.2010 als ersten Arbeitstag geeinigt habt, dann hattest du eben 2 Jahre und ca. 3,5 Monate lang Elternzeit. Gruß Sabine
Mitglied inaktiv
Hallo, ich bin da auch nicht durch gestiegen und hatte ein Falsches Datum angegeben. Mein AG hat mich aber darauf aufmerksam gemacht und es wurde korigiert.
Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe die Zeit vom 18.11.2008 bis 17.11.2010 so konkret reingeschrieben. Mein AG hat das damals so entgegen genommen, eine schriftliche Bestätigung habe ich aber nicht.
Mitglied inaktiv
Wenn Du es so reingeschrieben hast, dann ist es auch so :-) Allerdings zählen die 3 verfügbaren Jahre ab Geburtstermin, wie man das dann regelt weiss ich nicht. Jedenfalls musst Du dann erst ab 18.11. hin.
Ähnliche Fragen
Hallo, Ich bin momentan in Elternzeit zuhause und habe noch einiges an Resturlaub von vor der Schwangerschaft übrig. Eigentlich wollte ich im September wieder Vollzeit anfangen zu arbeiten. Da ich dann aber nur 1,25 Jahre habe um den Resturlaub abzubauen, verlängere ich meine Elternzeit bis ins neue Jahr. Ich arbeite also ab September Teilzeit in ...
Guten Abend, ich hätte mal eine etwas komplexere Frage und hoffe dass Sie mir vielleicht helfen können. Kurz zur Vorgeschichte: Ende Oktober 2024 habe ich unser Baby bekommen. Daraufhin habe ich bis zum 2. Geburtstag Elternzeit beantragt und mit meiner Chefin (Selbständige Ärztin) mündlich vereinbart dass ich, je nachdem wie es nach einem Jahr mit ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Fragen. 1) Aufteilung der Elternzeit Ich bin im letzten Monat schwanger. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber (Krankenhaus). Unser Kind wird voraussichtlich Ende März / Anfang April 2026 geboren. Wir möchten insgesamt 14 Monate Basiselterngeld beziehen. Sicher ist: - ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin seit mehr als 10 Jahren bei einem großen Unternehmen in Vollzeit angestellt. Aktuell arbeite ich aber in gesetzlicher Elternzeit nur 20 Stunden wöchentlich, ab Juni würde ich wieder vollzeit arbeiten. Nun hat mir das Unternehmen ein Abfindungsangebot unterbreitet welches die Abfindungssumme anhand meines aktuellen Ge ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir helfen, ich bin tatsächlich ein bissl verwirrt. Ich habe ein Resturlaub von 39tage, meine Elternzeit endet am 12.04.2026. mein Resturlaub wird an den Ende meiner Elternzeit dran gehangen sprich von 13.4 - Juni. meine neuer Arbeitsvertrag, in gleichen Unternehmen nur weniger Stunden, beginnt am 01 ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt