Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich bin total verunsichert und glaube ich habe einen Fehler gemacht. Folgender Sachverhalt: Mein Sohn wurde am 03.08.2008 geboren. Es war eine Frühgeburt. Der Mutterschutz lief vom 03.08. - 18.11.2008. Nun Hab ich damals angenommen die Elternzeit läuft ab 18.11.2008 und habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre also bis 17.11.2010 beantragt. Ist aber so nicht richtig oder? Sondern nur bis 02.08.2010? Müßte ich jetzt sozusagen ab 02.08. arbeiten? Ich hoffe auf Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Das kommt darauf an, was Sie geschrieben haben. 2 Jahre = 2. Geb. Datum = Datumm. Beantragen Sie im Zweifel mit Frist 7 Wo (schon rum) Verlàngerung Ciao, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Kommt auf Deine Formulierung an. Wenn Du nur geschrieben hast , dass Du zwei Jahre beantragst, dann ab Geburtsdatum. Hast Du das Datum 17.11. reingeschrieben, dann eben erst dann. Mann muss keine vollen Monate oder Jahre nehmen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Deine Vermutung ist richtig! Die Elternzeit beginnt quasi ab Geburt. Frau hat also Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig. Es ist darum wichtig, wie du die Anmeldung damals formuliert hast (wie Panja schon schrieb) und wie dein AG dir deine Elternzeit bestätigt hat (müsste er eigentlich!). Wenn ihr euch auf den 18.11.2010 als ersten Arbeitstag geeinigt habt, dann hattest du eben 2 Jahre und ca. 3,5 Monate lang Elternzeit. Gruß Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich bin da auch nicht durch gestiegen und hatte ein Falsches Datum angegeben. Mein AG hat mich aber darauf aufmerksam gemacht und es wurde korigiert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Ich habe die Zeit vom 18.11.2008 bis 17.11.2010 so konkret reingeschrieben. Mein AG hat das damals so entgegen genommen, eine schriftliche Bestätigung habe ich aber nicht.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du es so reingeschrieben hast, dann ist es auch so :-) Allerdings zählen die 3 verfügbaren Jahre ab Geburtstermin, wie man das dann regelt weiss ich nicht. Jedenfalls musst Du dann erst ab 18.11. hin.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...