Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich habe zwei Fragen zur Elternzeit. Man muss sich ja für einen Zeitraum von 2 Jahren beim AG zunächst festlegen. Wenn ich das 3. Jahr direkt im Anschluss nehmen möchte, es aber noch nicht von Anfang an beantragen will (man weiß ja nicht, evtl. muss ich ja auch nach 2 Jahren schon wieder arbeiten...), geht das dann auch ohne die Zustimmung des Arbeitgebers? Oder kann er dann theoretisch auch ablehnen, weil ich nur 2 Jahre Elternzeit beantragt habe? Leider habe ich widersprüchliche Quellen diesbezüglich im Internet gefunden und bin nun etwas verunsichert. Es wäre schön, wenn Sie mir dies erklären könnten! Des weiteren hat mein AG gesagt, dass ich die Elternzeit erst beantragen kann zusammen mit der Geburtsurkunde. Diese bekomme ich aber u.U. nach Ablauf der 7 Wochen Frist für die Beantragung. Wie sieht da die Rechtslage aus? Denn der Antrag auf Elternzeit geht dann ja erst später ein....


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn man zunächst zwei Jahre mitteilt, muss man zwar in der Frist von 7 Wo. die Inanspruchnahme des dritten Jahres mitteilen, hat aber einen Anspruch drauf, d.h., der AG muss nicht zustimmen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi... So weit ich weiß, muß man die Elternzeit mitteilen und dem AG bleibt für die ersten Jahr nichts andres über, als zuzustimmen. (Wie das mit dem 3. Jahr aussieht weiß ich nicht. Ich hatte mir schon vor der Geburt alles "zurechtgeschrieben und dann nur die Daten eingesetzt... So von wegen... Sehr geehrter Herr... hiermit beantrage (ich weiß, hab oben geschrieben nicht beantragt) ich Elternzeit vom (Geburtstag des Kindes) bis da wo Du nehmen möchtest... Ich würde es als Einschreiben hinschicken evtl. noch mit Rückschein... Bevor Du in EZ gehst, laß Dir ein Zwischenzeugnis geben, weil wenn das Arbeitsverhältnis unschön auseinander gehen sollte, haste wenigstens ein Zeugnis.... LG und schöne Kugelzeit Peeka


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Wenn du dir das dritte Jahr "aufsparen" möchtest, kannst du es, mit Zustimmung!! des Arbeitgebers nehmen wann du willst. Vorerst brauchst du dafür (fürs 3. Jahr) keine Zeiten angeben. Kannst also kurz bevor die 2 Jahre rum sind ein drittes Jahr beantragen, oder eben wieder arbeiten gehen. Leider läßt sich nicht jeder AG darauf ein, aber es mal so zu beantragen ist bestimmt kein Fehler! Also ich würde schon VOR der Geburt ein Schreiben an den Chef schicken mit dem Zusatz, die Geburtsurkunde wird baldmöglichst nachgereicht. Somit hast DU keine Probleme mehr mit den Fristen. (weiß ja nicht, wie dein Chef so ist) Wünsch dir alles Gute!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hi... das hab ich gefunden und wenn man weitergoogelt, findet man noch mehr... Freundlicher Link von Desiree... http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=57910 und schau mal hier.... http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/static/broschueren/erziehungsgeld/elternzeit.htm da steht "verlangt werden".... Schriftliche Anmeldung Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit schriftlich von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber verlangt werden. Bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich (z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sich diese im Einzelfall nicht ausreichend vorplanen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters). Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muss die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muss sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zweijahresfrist mit Beginn der Elternzeit. Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können. Beantragt ein Elternteil Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird bzw. eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich ist. Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden, d. h. auch dann, wenn zunächst nur Elternzeit für den Zweijahreszeitraum beantragt wird. Die schriftliche Anmeldung der Elternzeit, die über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgeht, muss erst sieben Wochen vor ihrem Beginn dem Arbeitgeber zugegangen sein. (Wenn sich das dritte Jahr Elternzeit unmittelbar an eine bereits beanspruchte Elternzeit anschließt, zählt das dritte Jahr nicht als neuer Zeitabschnitt.) Die Arbeitgeberseite hat die Elternzeit zu bescheinigen. Hallo 1.) Elternzeit beantragt man nicht, die teilt man mit :-))) Da gibt es ein gesetzliches Recht und das nimmst Du in Anspruch, basta. Teile mit bis wann Du EZ nimmst. Mach das aber erst mal für 2 Jahre...das dritte Jahtr kannst Du dann immer noch fristgemäß anhängen. *grübel*... oder verfällt dann der Urlaub??? Nicht faxen, Einschreiben Rückschein / Übergabeeinschreiben schicken. Innerh. 1 Woche ab Geburt. Setze das ganze schopn vorher auf, ich würde ggf. das Datum dann handschriftlich einsetzen. Ist am wenigsten Arbeit. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...

Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird.  Ist das Rechtens? 

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...