Mitglied inaktiv
Wenn man vorerst nur ein Jahr Elternzeit beim AG eingereicht kann man die restlichen 2 Jahre einfach an das erste Jahr hinten dran hängen und muß der AG damit einverstanden sein, oder geht das ohne Zustimmung des AG? Da mein Chef nach der SS ziemlich schlecht auf mich zu sprechen ist und ich mein Kind erst mit 2 oder 3 Jahren in den Kindergarten geben wollte frage ich mich ob ich meine 2 verbleibenden Elternzeitjahre einfach an das erste Jahr anhängen kann und ich nur ein Schreiben an meinen AG schicken brauch, oder kann er mir da ein Strich durch die Rechnung machen? Danke schonmal für Ihre Hilfe.
Hallo, es bleibt, wenn der AG nicht zustimmt, nur einen Weg: Arbeit beginnen und dann Antrag stellen. Frist 7 Wo. Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
... bevor man "sinnlos" postet? Aber nochmal: Für die ersten 2 Lebensjahre des Kindes muß man sich bei der ersten Inanspruchnahme der EZ festlegen, das 3. Jahr kann ggf. mit 7 Wochen Frist nachgemeldet werden. Steht alles im BEEG Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
da du dich nur für das erste jahr festgelegt hast, wird davon ausgegangen, dass du auf die restlichen zwei jahre verzichtet hast. deshalb: man sollte sich immer VORHER gedanken darüber machen und sich ggf. informieren. lg two_kids
Mitglied inaktiv
???
Mitglied inaktiv
lg two_kids
Mitglied inaktiv
Nochmal: für die ersten 2 Jahre mußt Du Dich zu Beginn festlegen. Das 3. Jahr mußt Du spätestens 7 Wochen vorher dem AG dann wieder mitgeteilt haben. Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
wenn ich also das 3. jahr dranhängen möchte und ihm es pünktlich mitteile, MUSS er da zustimmen, oder geht das ohne zustimmung? und wenn er nicht zustimmt, was passiert dann mit dem 3. jahr? tut mir leid das ich so doof fragen muß, aber ich seh da echt nicht durch. wenn ich diese fragen noch beantwortet bekomme ist mir dann alles klar.
Mitglied inaktiv
Da gibt es nichts zuzustimmen! Es gibt ein Gesetz, das sagt, daß Eltern das Recht haben, für ihre Kinder bis zu 3 Jahren zuhause bleiben zu dürfen. Daraus folgt: auch Arbeitgeber haben sich an dieses Recht zu halten = Du mußt eben nur mitteilen, daß Du eben dieses recht in Anspruch nehmen möchtst. Er kann/ muß dem nicht zustimmen soweit das 3. jahr eben bis zum 3. LJ des Kindes genommen wird. Fertig. Viele Grüße Désirée
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