Mitglied inaktiv
Hallo, ich weiß, dass ich 6 Wochen vor Antritt der Elternzeit, diese schriftlich meinem Arbeitgeber mitteilen muss. Meine Frage ist jetzt, da mein Mann einen Zeitvertrag hat, welcher innerhalb des ersten Jahres Elternzeit ausläuft, habe ich eine Chance, wenn ich mich auf zwei oder drei Jahre festlege diese Zeit zu verkürzen, bzw. kann ich mich auf ein Jahr festlegen und gegebenenfalls verlängern. Welche Rechte habe ich auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit, mit welcher Begründung kan mein Arbeitgeber mir diese bei sich bzw. in einer anderen Firma verweigern? Dass ich nur maximal 30 Stunden arbeiten darf weiß ich! Vielen Dank im Voraus -Simba
Hllo, 1. Die Frist ist 7 Wo. 2. Sie müssen sich verbindlich für 2 J. festlegen,sonst haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Einen Anspruch auf verkürzung gibt es nur bei wesentlicher Verschlechterung der wirtschaftl. Verhältnisse. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo! Nur kurzer Hinweis, die Mitteilungsfrist für die EZ hat sich auf 7 Wochen erhöht! Viele Grüße Désirée
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