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Guten Tag Frau Bader! Mein Chef teilte mir am 07.02.06 mit, dass ich nicht an meinen alten Arbeitsplatz zurückkehren darf (bin bis 15.08.06 in Elternzeit und fange am 16.08.06 wieder an zu arbeiten). Er meinte, es wird mir eine von den Stunden (Vollzeit) und Tätigkeit gleich gestellte Stelle gesucht (von der Personalchefin) und meine Nachfolgerin verbleibt auf meiner ehemaligen Stelle. Momentan gibt es noch keine freie Stelle. Bis zum August kann sich ja noch einiges ändern. Was ist aber, wenn sich für mich keine geeignete Stelle findet? Muss meine Nachfolgerin dann den Platz für mich räumen? Ich habe da auch so eine Ahnung, dass man den Arbeitsvertrag meiner Nachfolgerin schon entfristet hat (sie hat bzw. hatte eine Befristung bis 15.08.06). Darf mein Arbeitgeber schon vorher ihren Vertrag entfristen, bevor meine Elternzeit zu Ende ist und man eine Stelle für mich gefunden hat? Wie lange habe ich nach der Elternzeit Kündigungsschutz? Recht herzlichen Dank! Diana Richter
Hallo, rechtlich haben Sie einen Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Wenn der Betrieb mehr als 5 AN hat (ich gehe mal davon aus, dass Sie schon länger dort sind), kann man Ihnen auch nach dem EZ nicht so einfach kündigen, sondern es muss die "Neue" gehen. Tatsächlich aber kann der AG kündigen, dann müssen Sie vors Arbeitsgericht ziehen. Gruß, NB
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