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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage zur aktuellen Gesetzeslage zum Thema Elternzeit. Momentan bin ich im 8. Monat schwanger und habe mit meinem Arbeitgeber vereinbart, ca. 1 Jahr die Elternzeit in Anpspruch zu nehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass der Ehegatte gleichzeitig die Elternzeit nutzt? bzw wie sieht es mit Verdienst usw. aus. Für kurze Information bzw. Hinweis auf einen Link zur aktuellen Gesetzeslage wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen A. Pfefferl
Hallo, klar kann man gleichzeitig nehmen, hat dann aber keinen Verdienst. Wenn Sie nur ein Jahr beantragen haben Sie auch keinen Anspruch auf Verlängerung. Gruß, NB
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