Mitglied inaktiv
Guten Tag Fr. Bader, mein Mann hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag und würde gerne ein Jahr Elternzeit nehmen, leider befürchtet er, dass sein Chef an seiner Stelle keinen "befristeten" Arbeitnehmer anstellt, sonder meinem Mann nach der Elternzeit kündigt. Darf der Chef nach der Elternzeit eine Kündigung aussprechen? MfG Albrecht
Hallo, ja, danach gilt keine Sonderregel mehr. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich ist das durchaus möglich... Der erste Arbeitstag wäre dann der erstmöglich Termin um eine Kündigung zu überreichen... Aber: dazu muß Sozialauswahl etc. beachtet werden. Wegen der EZ an sich ist eine Kündigung nicht zu rechtfertigen. Wieviele AN hat der Chef? Und: wäre es möglich etwas Teilzeit für ihn zu arebiten? Mein Mann blieb auch Zuhause. Er musste es eigebntlich nicht begründen, tat dies aber natürlich doch :-) Verantwortung im Berufsleben hat er bis dahin 18 Jahre getragen, nun sind 1-2 Jahre Verantwortung für seine Familie an erster Stelle. Viele Grüße Désirée P. S. grundsätzlich würde ich die Chance gut sehen hinterher, denn der "neue" hat ja nicht so lange Jahre Betriebzugehörigkeit wie dein Mann...
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