Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 06.11.2004 entbunden. Bis wann muss ich Elternzeit beim AG beantragen? Vor der Entbindung war ich in Teilzeit 30 Stunden beschäftigt. Kann ich jetzt 3 Jahre Elternzeit beantragen und dem AG mitteilen, dass ich ab (Datum noch nicht bekannt) wieder 30 Stunden Teilzeit bei ihm arbeiten will oder kann ich nur Elternzeit für z. B. 6 Monate beantragen? Muss der dieser Teilzeittätigkeit zustimmen oder kann er auch ablehnen (Stundenzahl bliebe ja gleich)? Vielen Dank für Ihre Antwort. Monique
Hallo, Frist nach Entbindung = 6 Wo., sonst 8 Wo. Sie müssen Sie für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen, können aber weiter TZ arbeiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Du mußt 6 Wochen vor Ende des Mutterschutzes die EZ erklärt Deinem AG gegenüber haben. Selbstverständlich kannst Du EZ erklären (beantragen wäre das falsche Wort). Wenn Du arbeiten willst, mußt Du aber klar sagen ab wann, der AG muß sich ja auch drauf einstellen können. Der Vorteil ist, daß Du in der EZ einen besseren Kündigungsschutz genißt und Du auch ErzGeld nur bekommst, wenn EZ auch "genommen" wurde. Viele Grüße Désirée
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