Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, habe nun mal eine Frage: Ich habe am 17.12.2004 meinen letzten Arbeitstag! Werde noch 10 Tage Urlaub in Anspruch nehmen. Am 03.01.2005 fängt offiziell mein Mutterschutz an, da ich am 14.02.2005 ausgezählt bin. Bei meinem Arbeitgeber wollte ich gerne eine dreijährige Elternzeit beantragen. Wenn ich mit meinem Arbeitgeber mir einig bin, kann ich dann während der Elternzeit wieder ein paar Stunden in der Wochen arbeiten gehen? Was gibt es da für Regeln zu beachten? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! LG hr-jackie
Hallo, wen Sie sich einig sind, ist das doch klasse! Machen Sie einen neuen Vertrag für diese Zeit und achten Sie darauf, dass der ursprüngliche Vertrag nichtgeändert wird! Sie dürfen bis zu 30 Std. arbeiten, das Gehalt über Mini-Job wird auf das EG angerechnet. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!!! LG hr-jackie
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