Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe letzte Woche diesen Brief an meinen AG geschickt: Sehr geehrter Herr..., derzeit befinde ich mich noch bis zum 14.12.2005 in Elternzeit. Wie Sie der beiliegenden Arztbescheinigung entnehmen können, bin ich mit meinem 2. Kind schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 28.11.2004. Gerne würde ich das 3. Jahr Elternzeit für mein 1. Kind aufschieben und ab dem Tag der Geburt die Elternzeit für mein 2. Kind nehmen. Ich bitte höflichst um Genehmigung und verbleibe mit freundlichen Grüssen ------------------------------------------------------------------------------ Jetzt bekomme ich diese Antwort: Sehr geehrte Frau..., ihre Bescheinigung und Ihren Antrag auf Erziehungsurlaub haben wir erhalten. Ich weiss nicht ob Sie wussten, dass Sie auch 3 Jahre Erziehungsurlaub für Ihr noch ungeborenes Kind beantragen können. Der Erziehungsurlaub fällt dann für Ihr 1. Kind weg. Wenn Sie 3 Jahre in Anspruch nehmen möchten, dann benötigen wir noch einen neuen Antrag über diesen Zeitraum. Für Fragen bla bla bla... ------------------------------------------------------------------------------ Habe ich nicht ausdrücklich geschrieben, dass ich die Elternzeit für das 2. Kind beantrage??? Die Frage war doch nur, ob ich das letzte Jahr vom 1. Kind aufheben kann?!?! Anscheinend weiss mein AG nicht, dass es die Möglichkeit gibt, dass noch offene Jahr aufzuheben um es zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen. Oder habe ich mich dabei echt so unverständlich ausgedrückt? Oder liege ich da jetzt falsch, geht das gar nicht? Wenn doch, wie kann ich dem AG das belegen??? Danke für Ihre Hilfe und LG Bianca
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. So spezille Fragen darf ich nicht beantworten. Stellen Sie bitte eine allgemeine Frage oder wenden Sie sich an meine E-Mail. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich. Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.) Kann ...
Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...
Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...
Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?