Mitglied inaktiv
Hallo, ich wäre sehr dankbar für einge Auskünfte: 1. Bin momentan in Elternzeit. Einen Anspruch auf TZ bei meinem AG habe ich nicht, da der Betrieb weniger als 15 AN beschäftigt. Mein AG verweigert mir die Zustimmung für eine selbständige Nebentätigkeit, weil er eine Leistung dieser Art VIELLEICHT demnächst selbst in seiner Firma anbieten will. Hat er das Recht mir die Zustimmung zu verweigern, solange er das selbst nicht anbietet? Ist das ein dringender betrieblicher Grund? 2. Läuft die Elternzeit weiter bzw. bin ich weiterhin während der Dauer der Elterzeit beitragsfrei sozialversichert, wenn ich bei meinem jetzigen AG kündige und bei einer anderen Firma einen Arbeitsvertrag unterschreibe? Der neue AG würde die Elternzeit akzeptieren und das Arbeitsverhältnis würde verbleibenden 2 Jahre der Elternzeit ruhen. (Der neue AG würde mir nämlich die Zustimmung zur selbständigen Tätigkeit während der Elternzeit gewähren) 3. Entstehen dem AG irgendwelche Kosten bei einer erneuten SS während der Elternzeit? Vielen Dank schon im voraus für ihre Hilfe!!!!!
Hallo, 1. wenn Sie das konkret vorgetragen haben u er das aufführt Ja 2.Ja, wenn es eine versicherungspflichtige Tätigkeit ist 3.Ja, Ausfallzeiten etc. Gruß, NB
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