Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit!

Frage: Elternzeit!

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Hallo, ich bin schwanger und erwarte mein 1. Kind am 01.01.2005. Unsere Firma hatte Anfang 2004 eine reine Namensumfirmierung und ein neuer Geschäftsführer ist hinzugekommen. Ich hatte dann von meinem neuen Chef Anfang Januar 2004 einen Jahresvertrag (bis 31.12.2004) bekommen, obwohl ich seit Ende 1998 in dieser Firma tätig bin. Laut meinem Anwalt ist dieser Vertrag nichtig. Also steht mir ja auch Elternzeit von 3 Jahren zu. Ich habe auf der Arbeit noch nicht darüber gesprochen. Jetzt zu meiner Frage: 1. Soll ich vorerst für 2 Jahre oder gleich für 3 Jahre Elternzeit einreichen? Was ist anzuraten oder wie ist es üblich? 2. Wie fange ich das Gespräch am besten an? Meine Chefs denken ja, daß mein Vertrag so oder so am 31.12.2004 endet? Glaube nicht, daß die damit rechnen, daß ich Elternzeit einreichen werde! Aber für Sie hat es ja keine Nachteile, ausser das sie mir den Arbeitsplatz freihalten müssen, oder? Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar! Gruß, Dini


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und formulieren Sie allgemeinere Fragen! Außerdem darf ich wegen Standesrecht nicht antworten, wenn Sie einen Anwalt haben. Gruß, NB


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