Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Hallo, ich bin im Moment schwanger und überlege wie lange ich Elternzeit beantragen soll. Ich würde gern 2. Jahre nehmen und mit meinem AG vereinbaren, das ich gern eher wieder kommen kann. Darf ich auch eher wieder voll arbeiten, wenn mein AG dies erlaubt? Oder nur Teilzeit? Können wir nach 2 Jahren auch noch Elternzeit für meinen Mann beantragen, das er das 3.Lebensjahr zu Hause bleibt oder muss man die jetzt schon beantragen?? Danke für die Hilfe!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können den EU nur mit Zustimmung des AG verlängern. Ihr Mann kann aber mit Frist von 8 Wo. für sich EU beantragen. Zur ARbeit in der TZ: AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


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