Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

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Hallo Frau Bader, ich bin zurzeit im Erziehungsurlaub. Meine Zwillinge wurden am 19.12.2002 geboren. Ist es richtig, dass dann mein erster Arbeitstag wieder am 19.12.2005 wäre? Ich habe meine beiden schon in Kitas und Kindergarten angemeldet. Allerdings bekam ich die Antwort, dass der Stichtag für einen Platz der 1.9. wäre und da wären meine beiden noch keine 3. Es kann also sein, dass ich bis zum 19.12. keinen Platz bekomme. Was kann ich da machen? Habe außerdem von 8.00 - 17.00 Uhr gearbeitet. Das würde ich zeitlich nicht mehr schaffen, da die Kita nur bis 17.00 Uhr auf hat und Kindergarten wäre noch früher zu. Würde also lieber halbe Tage arbeiten. Wir sind 40 Mitarbeiter. Wenn ich aber keinen Kiga oder Kita-Platz bekomme, wäre dann mein Arbeitsplatz weg? Wieviel Monate vorher muss ich meinem Arbeitgeber Bescheid geben, ob ich wieder arbeiten komme. Vielen Dank im Voraus Martina B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, erster Arbeitstag ist der 3. Geburtstag. Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Gruß, NB


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Deine EZ/EU hat 8Wochen nach der Geburt Deiner Zwillis begonnen. Davor warst Du in MuSchu. Dein erster Arbeistag ist also der Tag nach Ablauf der EZ MuSchu zählt net dazu. Bei dem Rest kann ich Dir net helfen, außer den Vorschlag machen, die Zeit bis zum Kita/KiGa-Platz mit ner Tagesmami zu überbrücken. Wenn Du Alleinerziehend bist, bekommst Du einen Zuschuss vom Jugendamt. Die helfen Dir auch bei der Tagesmuttersuche bzw. vermitteln diese. LG Nadine


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führt bei mir zu Verlust der Muttersprache *gg*


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Habe ich jetzt nicht so ganz verstanden? Wann wäre jetzt genau mein erster Arbeitstag? Zwillinge sind am 19.12.2002 geboren und hatte dann 12 Wochen (durch Zwillingsgeburt) Mutterschutz. Danke


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Stimmt, Du hattest ja 12Wochen wegen Zwillis. Also: Vom 19.12.02 (einschließlich) rechnest Du 12 Wochen (MuSchu) weiter, endete also am 12.03.03. Von da an (14.03.03)rechnest Du dann die Elternzeit. Bei 3Jahren wäre Dein erster Arbeitstag der 15.03.03. Rechne aber lieber noch mal genau nach, kann mich ja auch um ein, zwei Tage verrechnet haben. Hoffe, Dir geholfen zu haben :) LG Nadine


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Dei Arbeitgeber müsste Dir das aber auch sagen können. Hat bei mir nämlich auch selbst gerechnet, um ganz sicher zu gehen, daß ich auch recht habe.


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Ob Frühchen, Zwillinge oder Normalgeborene: die Elternzeit endet immer am 3. Geburtstag des Kindes/der Kinder. Es werden NICHT die 3 Jahre an den Mutterschutz enfach drangehängt!


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Aha, hatten nämlich irgentwo hier bei einem Beitrag gelesen (Antwort von Frau Bader) das der Geburtstag des Kindes als erster Arbeitstag gilt. Mal sehen, was sie mir daraufhin antwortet. Ja, der Arbeitgeber müsste es auch wissen.


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Hallo Martina, hast du schon bei der Stadt deinen gesetzlichen Anspruch auf einen Kiga-Platz ab dem 3.Geburtstag deiner Kinder SCHRIFTLICH angemeldet? Das wirkt manchmal wunder!! LG Silke


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