Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit

Heidi_113

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe am 02.12.24 meine Mitteilung zur Elternzeit mit Beginn 17.01.25 bei meinem Arbeitgeber per Mail eingereicht und am 03.12.24 die Mitteilung zur Elternzeit per Einschreiben an meinen Arbeitgeber geschickt. Angekommen ist das Schreiben laut der Sendungsverfolgungsnummer am 05.12.24. Jedoch behauptet mein Arbeitgeber das dieses Schreiben erst am 10.12.24 zugestellt wurde. Da mir beim Ausfüllen der Mitteilung zur Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist, habe ich dies um 5 Tage korrigiert. ( mein Mutterschutz ging noch bis 21.01.25 und ich hatte die Mitteilung mit Beginn 17.01.25 eingereicht). Jedoch hatte ich bis gestern keinerlei Rückmeldungen erhalten. Erst heute teilte er mir mit, dass er der Korrektur nicht zustimme und ich die ursprüngliche Mitteilung zu spät eingereicht habe ( es geht hierbei um 5 Tage) Meine Frage: 1. Welches Datum gilt als Eingang der Mitteilung (per Mail oder per Post) ? 2. Wie stehen meine Chancen auf den 05.12.24 als Eingang zu bestehen, da ich das anhand der Sendungsverfolgungsnummer nachweisen kann? 3. Ist meine ursprüngliche Mitteilung zur Elternzeit unwirksam weil es zuspät eingereicht wurde? Also kann der Arbeitgeber mir meine Elternzeit verweigern oder verlängert sich dieser um die Tage der versäumten Frist? Sprich, wenn der Antrag am 05.12.24 eingegangen ist und somit der Beginn nicht der 17.01.25 sondern der 23.01.25 ist? 4. Muss ich aufgrund des neuen Beginns eine erneute Mitteilung ausfüllen oder wird es automatisch um die versäumten Tage verlängert?  5. Dürfen sich die Zeiträume der Mutterschaftszeit und Elternzeit um paar Tage überschneiden, wenn man die Elternzeit unmittelbar nach der Mutterschaftszeit nimmt? Vielen Dank.   


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so ganz verstehe ich die Sache nicht. Die Frist ist 7 Wochen und auch am 02.12.2024 nicht gewahrt. Und wenn der Antrag falsch war und neu beantragt werden musste, ist die Frist allemal abgelaufen. Liebe Grüße NB


Lukko34

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Elternzeit beginnt ab der Geburt und muss 7 Wochen vor Antritt dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Das heißt spätestens 7 Tage nach der Geburt. Hier wird es genau beschrieben: Ihre Elternzeit beginnt erst nach Ende der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Da die Mutterschutzfrist nach der Geburt normalerweise 8 Wochen dauert, reicht es, wenn Sie die Elternzeit nach der Geburt anmelden, spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist


Sternenschnuppe

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Wann ist das Kind geboren und wann war der rechnete Termin?  Deine ganzen Daten sind für mich nur verwirrend ohne das wirkliche und errechnete Datum zu wissen. 


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