Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mine1989

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Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis zum vollendeten 2 Lebensjahr!!. Ich habe ja Anspruch auf 3 Jahre muss diese aber nicht komplett nehmen. Jetzt sagt mein AG das würde nicht gehen sondern nur volle Jahre?! Also 1 Tag vor dem Geburtstag. Das ist aber doch nicht richtig oder sehe Ich das falsch ? Andere Mütter gehen ja auch tlw nach 6 Monaten o.Ä wieder auf die Arbeit also auch nicht 1 Tag vor dem Geburtstag.  Bitte um Hilfe-.- lg 


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da hat der Arbeitgeber Unrecht. Man kann Elternzeit individuell nehmen. Die drei Jahre zählen jedoch ab Geburt. Liebe Grüße NB


Dojii

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Nein, das ist natürlich nicht korrekt. Du kannst deine Elternzeit enden lassen, wann du magst. Dein Arbeitgeber hat da kein Mitspracherecht und muss das akzeptieren. 


Ani123

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Ihr AG liegt falsch. Sie können die EZ so nehmen wie geplant. Mutterschutzzeiten zählen als EZ. Ihre geplante EZ wäre von 19.03.2024 bis 18.05.2026 = 2 Jahre und 2 Monate.  Sie können z. B. auch nur ein paar Tage EZ nehmen, insofern die fristgerecht gemeldet wird.   


Andrea6

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Dein Kind ist vor Vollendung der 37. SSW geboren, demzufolge dauert der Mutterschutz 18 Wochen von Beginn ab (7. März bis 11.Juli). Wenn die Elternzeit nach dem 2. Geburtstag enden soll werden mehr als 24 Monate verbraucht, denn die Elternzeit beginnt ab Geburt.


Ani123

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Das ist falsch.  Ihr stehen keine 18 Wochen Mutterschutz zu, weil das Kind nicht 6 Wochen oder mehr zu früh geborenen wurde. "Wenn Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt kommt, dann dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen. Sie endet also nicht schon 8 Wochen nach der Geburt, sondern ein paar Tage später - so viele Tage später, wie Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist. Wenn Ihr Kind eine medizinische Frühgeburt ist, endet die Mutterschutzfrist erst 12 Wochen nach der Geburt. Teilen Sie dies bitte Ihrer Krankenkasse mit unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, aus dem hervorgeht, dass - Ihr Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm gewogen hat oder - seine Reifezeichen noch nicht voll ausgebildet sind. Dazu kommen die Tage, die Ihr Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt gekommen ist. In diesem Fall dauert die Mutterschutzfrist längstens 18 Wochen." (https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/schwangerschaft-geburt/fruehgeborene) Wenn die KM die Bescheinigung der Krankenkasse eingereicht hat hat sie 12 Wochen Mutterschutz wegen Frühgeburt + 31 Tage weil das Kind vor ET kam. Das wäre ein Mutterschutz bis 11.07.2024. Nach Angabe der KM geht ihr Mutterschutz bis zum 14.06.2024, somit kein verlängerter Mutteschutz wegen Frühchen. 


Ani123

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Sie haben doch Recht. Ich habe jetzt gesehen,  dass sie von Beginn Mutterschutz die 18 Wochen gerechnet haben. 


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