Celina872
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit. Unsere Tochter ist am 8.11.2023 geboren und mein Mann möchte vom 08.05-08.08 in Elternzeit gehen (Elterngeld Plus) In der Zeit ist geplant, dass er 30 Stundne arbeitet. Sein Arbeitgeber gewährt ihm nur eine Stundenreduzierung vom 01.05 bis 01.08. Die Elterngeldstelle hat uns schon informiert, dass er dann aber für den letzten Elterngeldmonat über den Regelsatz von 32 Stunden kommt, da die Stindenreduzierung nur bis zum 01.08 statt bis zum 08.08 gegen kann. Darf der Arbeitgeber das einfach so? Soweit ich mitbekommen habe muss der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen die Teilzeitarbeit während der Elternzeit erlauben. Vielen Dank
Hallo, der AG hat hier kein Mitspracherecht. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn dein Mann die Elternzeit und -Teilzeit mit mind. 7 Wochen vor Beginn angemeldet hat und die Firma, in der er arbeitet, mind. 15 Mitarbeiter (ohne Azubis) besitzt, dein Mann länger als 6 Monate dort arbeitet und der Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe nennen kann, muss der Arbeitgeber das akzeptieren, dann hat er kein MItspracherecht (§15 Abs. 7 BEEG). Dringende betriebliche Gründe sind übrigens NICHT, dass es für den Arbeitgeber einfacher abzurechnen ist, wenn dein Mann jeweils die Arbeitszeit für volle Kalendermonate reduziert!
Celina872
Danke Dojii für die Rückmeldung Die Elternzeit wurde vor 14 Wochen beantragt, sind somit also in der Zeit. Auch alles andere spricht nicht dagegen. Der Arbeitgeber behauptet trotzdem es sei personaltechnisch nicht möglich, dass er vom 08.05-08.08 die Stundenreduzierung bekommen kann, sondern nur vom 01.05 bis 01.08....was kann man da machen?
Dojii
Der Arbeitgeber muss ins Detail erklären, wieso genau dein Mann zu genau diesen Tagen da sein muss und wieso man es nicht andersweitig lösen kann durch den Arbeitgeber. Einfach nur pauschal sagen, es passt vom Personal her nicht, ist kein Argument. Notfalls müsst ihr die Argumente des Arbeitgebers durch eine Klage am Arbeitsgericht prüfen lassen.
WonderWoman
recht haben und recht bekommen, das ist das ewige dilemma. ihr könnt ihm eine freundliche mail bzw. einen freundlichen brief schreiben mit verweis auf den §. vielleicht noch freundlich erwähnen dass irgendjemand wichtiges, z.b. die nette beraterin von der l-bank oder der von euch aufgrund eurer verwirrung konsultierte rechtsberater eure ansicht eben aufgrund des § bestätigt hat. lasst dem ag einen ausgang ohne gesichtsverlust, sowas wie "vielleicht fragen sie nochmal in ihrer personalabteilung" oder "möglicherweise haben sie die neuen regelungen noch nicht auf dem schirm". wenn er dann insistiert bleibt der rechtsweg. aber damit wird es meistens hässlich und man muss überlegen ob es einem das wert ist. schade.
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