Mimi987
Hallo Frau Bader, Ich habe 9/2014 Zwillinge bekommen und befinde mit bis Anfang 09/16 in Elternzeit, Erstantrag ohne Änderung für Zwilling 1. Ich würde gerne noch ein weiteres, drittes Jahr in Elternzeit gehen., ohne Unterbrechung. Ich habe doch noch ein Jahr Elternzeit von Zwilling 2 übrig (vor dem dritten LJ), das durch den Ag nicht genehmigungspflichtig ist. richtig? Also einfach eine Meldung an den Ag 7 Wochen spätestens vor Ablauf der jetzigen Zeit? Dann hätte ich noch zwei weitere Jahre genehmigungspflichtig? Ebenfalls Richtig? Bis Wann? Danke schon mal und viele Grüße Mimi
Hallo, nein. Man kann am besten f jeden Zwilli 2 Jahre nehmen. Und dann jeweils ein Jahr bis zum jeweiligen Geburtstag, Frist 7 Wo., nur mit Zustimmung. Liebe Grüßé NB
Borghagen
Hallo, wir haben damals so geschrieben: Elternzeit für Zwilling A 2 Jahre, für Zwilling B 1 Jahr, zudem beantragt Übertragung f. Zwilling A 1 Jahr und für Zwilling B 1 Jahr. Somit kommt du auf 5 Jahre Elternzeit, wo du Beitrgasfrei in der Kranenversicherung bist. Bei unserer Krankenkassen kannten sie es zwar nicht, aber es steht irgenwo im Gesetz und dann war es auch in Ordnung. Bei Zwillingen steht dir 5 Jahre Elternzeit zu. Wir hatten diese an einem Stück. LG Borghagen
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