Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Arbeitgeber schrieb mich gestern an, dass ich ihm mitteilen soll, wie ich im Dezember 2006 wieder arbeiten möchte. Halbtags, Ganztags...... Im Dezember wäre mein erster Arbeitstag nach 3 Jahren Elternurlaub. Muss ich mich da jetzt schon entscheiden? Laut einer Kollegin, soll es der Firma momentan nicht gut gehen. Viele Entlassungen. Ich würde wenn dann nur halbtags gehen wollen. Wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir sagen könnten, ob ich meinen Arbeitgeber jetzt schon mitteilen muss, dass ich nur halbtags zurück komme. Wäre das dann binden. Wenn ich meinen Sohn nun nirgends unter bekomme, dann könnte ich nur max. 2 mal die Woche arbeiten gehen. An den Tagen könnte ich ihn bei meiner Mutter lassen. Danke!!!
Hallo, grds. hat Desirée recht, man kann aber auch jetzt schon eine verbindliche ERklärung abgeben. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich mußt Du erst mal gar nichts sagen und am ersten Arbeitstag einfach die "alte Stelle" wie sie war wieder antreten. Das läuft hjedch selten so, meistens gibt es vorher Gespräche über die Art und Weise der Rückkehr. Wenn Du allerdings TZ arbeiten gehen möchtest (ich unterstelle, die alte Stelle war Volzeit), dann mußt Du 3 Monate vor dem Beginn der gewünschten TZ dies dem AG mitteilen. Ob diese TZ dann an zwei Tagen geleistet werden kann, muß aber der AG schon miteinscheiden. Die Gestaltung der TZ-Arbeitszeiten muß gemeinsam getroffen werden (= kann nicht von Dir bestimmt werden). Also: "Absichtserklärungen" kannst Du viele abgeben, verbidnlich sit das, was Du späätestens 3 Monate vorher exakt mitteilst. Viele Grüße Désirée
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