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Sehr geehrte Frau Bader, im Nov. diesen Jahres ist meine Elternzeit zu Ende und ich müßte meinen Job als Niederlassungsleiterin wieder antreten. Z. Zt. arbeite ich in diesem Betrieb als "Aushilfe" und hatte auch schon mal angedeutet das ich vielleicht nicht zurückkomme. Meine Vertretung hat lediglich einen Zeitvertrag. Können Sie mir sagen was zu beachten ist, bzgl. der Kündigung dieses Jobs. Habe ich irgenwelche Rechte auf einen anderen Job in diesem Laden? Bin nun seit 11 Jahren bei dieser Firma, habe ich irgendwelche Anrechte auf eine Abfindung? Wie geht es nach der Kündigung weiter? Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ja ab wann und wieviel? Wird es vom letzten Gehalt gerechnet oder vom Aushilfslohn? Viele Fragen auf einmal. Ich wäre Ihnen für eine Beantwortung sehr dankbar. Wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Hallo, wenn Sie selber kündigen,bekommen Sie (ausser vertraglich/ Tarifvertraglich) keine Abfindung u. sind beim AA gesperrt. Einen Anspruch auf eine andere Stelle haben Sie nicht - ausser es steht im Vertrag. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit geht bis zum 09.12.24, würde aber schon zu Ende November kündigen wollen. Gilt dann auch die Kündigungsfrist von 3 Monaten oder die normale Frist von 4 Wochen? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Viktoria
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...
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