pepperle
Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung der elternzeitabschnitte: Der voraussichtliche ET ist der 29.10.,der tatsächliche z. B. Der 15.10..somit endet der Mutterschutz am 24.12. Ich habe meinem AG bisher mitgeteilt, dass ich im direkten Anschluss an die Geburt und fließend mit dem Mutterschutz in elternzeit gehe, das hätten sie gerne detaillierter aufgeschlüsselt. Elterngeld beantrage ich ab Geburtstag in vollen Monaten, wobei der Mutterschutz dann doch is zu tageweise verrechnet wird. Aber wie verhält es sich mit der elternzeit? Ist der erste elternzeitmonat dann vom 25.12. bis zum 14.11.? Oder vom 25.12. bis 24.1.,das würde aber mit den elterngeld Monaten nicht zusammen passen oder? Muss elternzeit in vollen Monaten genommen werden? Ich hänge weitere Monate dran, auf die "mindestzahl" komme ich auf jeden Fall,mir ist nur nicht klar wie ich die Berechnung sauber auflisten kann,damit es keine Missverständnisse gibt. Viele Grüße Pepperle
Hallo, wenn Sie nur monatsweise EZ nehmen, gilt der tatsächliche Geburtstermin als entscheidend. Wenn es also der 15.10 ist, immer der 15. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du glatte jahre nimmst, endet die elternzeit immer einen tag vor dem jeweiligen geburtstag. wenn du den geburtstermin kennst kannst du entweder von dem tag an nehmen oder vom ersten tag nach ende des mutterschutzes. das ändert an der summe nix. denn wenn du ein jahr elternZEIT nimmst, sind es faktisch nur 10 monate, da die ersten beiden monate, der nachgeburtliche mutterschutz, als verbrauchte elternzeitMONATE gelten. heißt wenn du ein jahr nimmst, endet das einen tag vor dem 1. geburtstag des kindes.
desireekk
Du siehst das alles schon richtig, bringst es nur noch etwas durcheinander. Elternzeit wird eigentlich IMMER in Lebensmonaten des Kindes gerechnet. Kommt das Kind am 15.10, endet also der Lebensmonat immer am 14. Man ist aber grundsätzlich frei, Elternzeit auch zu jedem anderen End-Datum mitzuteilen (man beantragt sie nicht). Solange man noch in Elterngeldbezug ist (das sich immer am Lebensmonat orientiert und sich nur zu Beginn ggf. mit dem MuSchuGeld verrechnet) sollte man sich aber an die Lebensmonate halten. Du könntest ja jetzt erst Mal schreiben dass Du planst im Anschluss an den Mutterschutz nahtlos in Elternzeit zu gehen bis zum Ende des xx Lebensmonat. Das genaue Enddatum ergibt sich dann erst nach der Geburt und Du wirst dieses nachreichen. Wenn Du dann nachreichst würde ich das genaue Enddatum reinschreiben damit es keine Missverständnisse gibt. Gruss D
Mitglied inaktiv
Gib die EZ deinem AG einfach ab Geburt an, denn die Mutterschutzzeit wird eh als EZ verrechnet. Dann lässt es sich für alle leichter rechnen. Also beginnt deine EZ faktisch mit dem Tag der Geburt und endet, wenn monatsweise genommen, in deinem Beispiel immer an einem 14. EG bekommst Du nach dem Mutterschutz für den dann noch laufenden EG-Monat anteilig für die Tage zwischen Mutterschutz und Ende des Lebensmonats. Immer in Lebensmonaten rechnen so lange Du EG beziehst. Danach kannst Du tageweise EZ melden. LG Lilly
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