Maitree
Hallo, Ich bin Lehrerin, wurde im Septemer 2019 zur Beamtin auf Probe in Bayern ernannt und befinde mich inElternzeit. Da ich wieder schwanger war, habe ich noch im September 2019 bei meinem Schulleiter das Attest abgegeben. Meine Nachfrage, ob noch etwas sonst zu veranlassen wäre, wurde verneint. Meine Tochter ist am 01.03,2020 geboren, Geburtsurkunde habe ich vorgelegt. Erst heute ist mir bekannt geworden, dass es die Möglichkeit der Unterbrechung der Elternzeit gibt, mit der Folge, volles Gehalt für die Mutterschutzzeiten zu bekommen - ich war vorher Vollzeitbeschäftigt, Gibt es eine Möglichkeit, rückwirkend noch an das Geld zu kommen. Freue mich auf baldige Antwort. Lg Paula
Hallo, nein. Da hat die Schule auch keine Pflicht, Sie über Ihre Rechte beim EG zu belehren. Darum hätten Sie sich selber kümmern müssen. Liebe Grüße NB
mellomania
nein. rückwirkend ist nichts möglich. das hast du leider verpasst. allerallerallerspätestens am letzten tag vom nachbeburtlichen mutterschutz hättest du zuminest noch einen tag erhalten können aber jetzt ist es zu spät. das obligt dir alleine dich zu informieren. das ist nicht die aufgabe des SL oder des SSA dich darauf hinzuweisen.
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